Website-Icon DIA Altersvorsorge

Fondsbranche schlägt Zulagen-Rente vor

Die Diskussion über eine Reform der Riester-Rente gerät in Fahrt. Inzwischen hat auch die Fondsbranche einen Vorschlag unterbreitet.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), in dem vor allem DWS Investment und Union Investment die Suche nach neuen Förderkonzepten vorantreiben, plädiert für die Umstellung auf eine reine Zulagenförderung und den Verzicht auf den steuerlichen Sonderausgabenabzug. So könne die mit der bisherigen zweigleisigen Förderung (Zulage + Sonderausgabenabzug) einhergehende Komplexität vor allem in der Administration der Riester-Verträge abgebaut werden.

Folgende Förderregel gälte nach den Vorstellungen des BVI bei der Zulagen-Rente: Für jeden Euro Eigenbeitrag gibt es bis zur maximalen Höhe von 2.100 Euro 50 Cent Zulage. Da finanzstärkere Sparer bei diesem Mechanismus im Vorteil sind, schlägt der Fondsverband eine flankierende verstärkte Förderung für Geringverdiener vor.

Bei Bruttoeinkommen bis zu 15.000 Euro im Jahr genügt ein Mindestbeitrag von 60 Euro, um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Diese Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um jeweils 7.500 Euro. Sofern die Geringverdiener willens und in der Lage sind, mehr in den Sparvertrag einzuzahlen, profitieren sie auch von der prozentualen Förderung. Damit besteht für diese Gruppe zugleich ein Anreiz, nicht nur den Mindestbeitrag von 60 Euro in die eigene Altersvorsorge zu investieren.

Fördergeld landet komplett im Sparvertrag

Die Höhe der Kinderzulage beträgt unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt 300 Euro. Die Kinderzulage fließt zusätzlich zur prozentualen Zulage beziehungsweise Grundzulage, sofern der Sparer mindestens 60 Euro Eigenbeitrag geleistet hat. Die reine Zulagenförderung bringt einen zweiten Vorteil mit sich: Das Fördergeld landet vollständig im Sparvertrag. Der zusätzliche Steuervorteil, der heute in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen gewährt wird, versandet in aller Regel im Konsum. Die Steuerrückerstattung geht erst mit Verzögerung ein. Kaum ein Sparer investiert diesen Betrag dann in seinen Riester-Vertrag. Eine reine Zulagen-Rente ist aber auch im Interesse der Fondsgesellschaften. Das in den Altersvorsorgeverträgen angelegte Kapital fällt höher aus und somit auch die nach diesem Kapital bemessene Managementvergütung.

Absage an eine unverstandene Systematik

Zum BVI-Vorschlag gehört auch eine Erweiterung des Förderkreises. Er ist nach Auffassung der Fondsbranche zwar systematisch begründet, aber zu eng gefasst. Ursprünglich sollten die Riester-Rente und die Riester-Förderung als Ausgleich zum sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente dienen. Daher nahm der Gesetzgeber auch eine Kopplung an die Sozialversicherungspflicht vor. Mit der Unterscheidung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähige Personen entstand aber eine Systematik, die so gut wie niemand versteht. Außerdem entspricht die derzeit geltende Beschränkung der Förderung nicht mehr der sich stark wandelnden Arbeitswelt. Sie ist zum Beispiel durch einen Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit gekennzeichnet.

Erweiterter Förderkreis

Daher tritt der BVI für eine Förderung unabhängig vom beruflichen Status ein und will die neue Zulagen-Rente für alle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen öffnen. Eine solche Forderung ist auch in den meisten anderen Reformkonzepten zu finden. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat mit der jüngsten Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ ähnliche Vorstellungen unterbreitet. In der DIA-Studie sind auch drei Vorschläge für einen grundlegenden Umbau der Fördersystematik enthalten.