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Finanzvollmachten – sinnvoll oder gefährlich?

Wenn Konten und Depots in die Hände anderer gelegt werden, sollte einiges beachtet werden. Hierbei mit Weitblick zu handeln, kann in Notfällen Vorteile bringen.

Dafür gibt es verschiedene Gründe, aber der wohl wichtigste ist es, den Angehörigen in schwierigen Stunden nicht auch noch finanzielle Sorgen zu bereiten und das ist nicht nur ein Thema für Ältere.

„Auch in jungen Jahren besteht das Risiko, zumindest temporär handlungsunfähig zu sein“, sagt Harald Kärcher, Prokurist und Nachlassexperte bei der Eberhardt & Cie. Vermögensverwaltung GmbH aus Villingen-Schwenningen. Müssen dann finanzielle Dinge geregelt werden, sind noch nicht einmal Ehepartner automatisch berechtigt, über das Vermögen des anderen zu verfügen. Hundertprozentiges Vertrauen sollte möglichst immer die Grundlage für die Erteilung einer Vollmacht sein. Vollmachtgeber müssen genau definieren, wofür und inwieweit die Handlungsermächtigung gilt.

Der Inhaber einer Generalvollmacht kann zum Beispiel praktisch anstelle einer anderen Person handeln. Eine Bankvollmacht bezieht sich dagegen in der Regel nur auf bestimmte Konten und kann durch einen Verfügungsrahmen eingeschränkt werden. „Häufig ist sowohl dem Vollmachtgeber als auch dem Vollmachtnehmer die Tragweite einer Vollmacht nicht bewusst“, warnt Finanzexperte Kärcher, „Missbrauch einer Vollmacht kommt in der Praxis zum Glück nicht sehr häufig, jedoch immer mal wieder vor.“

Auf Genauigkeit kommt es an

Dem lässt sich vorbeugen, indem „zum Beispiel zwei Personen eine gemeinsame Vollmacht erhalten, die dann nur einvernehmlich Entscheidungen treffen dürfen“, erklärt Franz Kaim, geschäftsführender Gesellschafter bei der Kidron Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart. Hier macht es im Zweifelsfall Sinn, notarielle oder fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Vollmachten können zwar im Prinzip formlos sein, aber Genauigkeit ist wichtig.

Eine Haushaltshilfe braucht keine Generalvollmacht

Gerade wenn Fremde Zugang zu Konten und Depots erhalten, ist es wichtig, den Handlungsspielraum exakt festzulegen. „Idealerweise hat der Bevollmächtigte noch dazu Erfahrung mit finanziellen Entscheidungen und selbst einen komfortablen Vermögensstand“, rät Franz Kaim. Eine Haushaltshilfe braucht zum Beispiel sicher keine Generalvollmacht, um im Auftrag eines älteren Menschen ab und zu kleinere Geldbeträge abzuheben. Bei professionellen Vermögensverwaltern ist beispielsweise genau festgelegt, was sie mit dem anvertrauten Kapital anstellen dürfen. Mit einer normalen Verwaltungsvollmacht können sie weder das Bankkonto leeren noch einfach wild drauf los spekulieren. Sie unterliegen strengen Anweisungen und müssen sich genau an Kundenvorgaben halten.

Wirksamkeit über den Tod hinaus

Weitgehende Vollmachten können jedoch besonders Hinterbliebenen helfen. Dazu muss aber die Vollmacht explizit über den Tod hinaus gelten, „damit die Vertrauensperson bis zur Eröffnung des Testaments beziehungsweise bis zur Feststellung der Erben handeln kann“, erklärt Nachlassexperte Kärcher. Ansonsten entsteht vom Todestag bis zum Zeitpunkt der Erbenmitteilung eine Art finanzielles Vakuum. Eine vorausschauende Vollmacht kann dies verhindern.

Vollmachten kommen grundsätzlich ohne notarielle Hilfe aus. Allerdings kann es sinnvoll sein, bei schwierigen Sachverhalten fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch der Nachweis der Echtheit ist bei beglaubigten Dokumenten im Streitfall leicht. Für Immobiliengeschäfte mit Grundbucheintrag ist die Beglaubigung ohnehin zwingend nötig.

Im Prinzip kann eine Vollmacht frei und ohne Vorgaben formuliert und unterschrieben werden. Unpräzise Formulierungen oder dubioses Aussehen können allerdings dem Bevollmächtigten Probleme bereiten, wenn Wirksamkeit oder Echtheit in Frage stehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt beispielsweise für wichtige Konten den von der jeweiligen Bank angebotenen Vollmachtvordruck, um die zeitnahe Verfügbarkeit sicherzustellen.

Bei einfachen Vollmachten wie einer Bankvollmacht reicht es prinzipiell, den Widerruf einfach einseitig zu erklären. Um das auch im Streitfall nachweisen zu können, empfiehlt sich die Schriftform und die Dokumentation der Zustellung bzw. die Archivierung der Eingangsbestätigung.


In der DIA-Broschüre „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ finden Sie ausführliche Erläuterungen und Formulare für die unterschiedlichsten Vollmachten. Sie reichen von der Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung bis zur Kontovollmacht.