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Auch Vermögen kann zum Pflegefall werden

Hilfsbedürftig zu werden, ist nicht nur ein erschreckender Gedanke, sondern auch eine Gefahr für das hart Ersparte. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Bruchteil der Kosten ab. Eine solide Finanzplanung berechnet so etwas mit ein.

Das Pflegerisiko ist sicher kein Thema, über das gerne nachgedacht wird. Wer will schon auf fremde Hilfe angewiesen sein oder sich vorstellen, dass der Partner über viele Jahre zum Pflegefall wird? Aber leider ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Mann – aber besonders Frau – sich irgendwann mit dem Thema auseinandersetzen muss.

„Zwei von drei Frauen werden statistisch gesehen zum Pflegefall“, sagt Carmen Bandt, Geschäftsführerin bei der KIDRON Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart. Aufgrund der höheren Lebenserwartung schlägt das im Alter steigende Pflegerisiko beim weiblichen Geschlecht voll durch. Noch höher ist die Wahrscheinlichkeit bei Ehepaaren, dass einer von beiden einmal intensive Pflege benötigt. Hier trifft es vier von fünf. Nicht selten organisiert die Ehefrau erst die Pflege des Mannes und braucht dann selbst irgendwann Hilfe. Was viele dabei unterschätzen, sind die entstehenden Kosten. „Eine Vollpflege kostet schnell 5.000 bis 10.000 Euro im Monat“, warnt Finanzexpertin Carmen Bandt. „Dies kann selten aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und der laufenden Rente finanziert werden und so geht es schnell ans Vermögen.“

Hohe Zuzahlungen trotz Pflegeversicherung

„Anders als viele denken, deckt die gesetzliche Versicherung nur einen Bruchteil der Kosten einer intensiven Pflege ab“, sagt auch Samir Zakaria vom Vermögensverwalter Hansen & Heinrich mit Standorten in Frankfurt und Kempten. Die Zuzahlungen bei einer stationären Versorgung im ersten Jahr liegen laut dem Verband der Ersatzkassen zum Jahresanfang 2024 bei über 2.500 Euro monatlich im bundesweiten Durchschnitt. Regional kann das aber, etwa durch höhere Löhne oder Versorgungskosten, auch deutlich darüber liegen. Ein Blick auf die Kostensteigerungen im letzten Jahr zeigt, dass die Versorgung zudem immer teurer wird. Aufgrund knapper Pflegekräfte und immer noch steigender Verbraucherpreise werden daran wohl auch die für längere Aufenthalte zuletzt leicht erhöhten Leistungen der Pflegekassen auf absehbare Zeit nichts am Trend ändern: Pflege wird hierzulande trotz gesetzlicher Versicherung immer teurer. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, kann überraschend schnell ein Vermögen verlieren. Auch das trifft gerade Frauen oft besonders hart.

Witwenrente reicht meist nicht aus

Sie überleben statistisch ihre Männer, kommen erst für deren Pflege auf und müssen nach dessen Tod mit erheblich weniger Einnahmen rechnen. „Die Witwenrente erfährt einen Abschlag von üblicherweise 45 Prozent im Vergleich zur Rente des Ehemannes“, sagt KIDRON-Fachfrau Carmen Bandt. Da viele Frauen im Berufsleben zu Gunsten der Familie zum Beispiel längere Phasen Teilzeit gearbeitet haben, liegt ihre Rente meist deutlich unter dem Niveau des Ehemanns. Die monatlichen Einnahmen als Witwe reichen dann in vielen Fällen nicht, um die weiter anfallenden laufenden Kosten und die eigene Pflege zu bezahlen.

Grundsätzlich muss das dann aus bestehendem Vermögen bestritten werden, geschont wird nur ein kleiner Teil. Selbst das klassische Eigenheim kann dafür unter bestimmten Bedingungen herangezogen werden. Aber wie lässt sich das vermeiden? „Die wichtigste Maßnahme ist, frühzeitig eine umfassende Finanzplanung zu machen“, rät Samir Zakaria. Sollte sich eine Versorgungslücke ergeben, lässt sich diese entweder mit einer effizienten privaten Pflegeversicherung oder mit weiterem Vermögensaufbau schließen.

Aber damit das alles wirksam wird, gilt es noch einen weiteren Irrtum zu vermeiden: Anverwandte oder Vertraute können nicht automatisch im Pflegefall die Dinge im Sinne des Betroffenen bestimmen. Ohne entsprechende Vorsorgevollmachten und möglichst genaue Festlegungen der Wünsche und Vorstellungen des zu Pflegenden kann das in einer Betreuungssituation unangenehme Folgen haben. Im schlimmsten Fall geht das so weit, dass selbst bei ausreichend Erspartem nur eine Versorgung auf Mindeststandard gewährleistet ist. Das lässt sich aber durch Erteilung von Vorsorgevollmachten und Verfügungen vermeiden, um auch in einer Pflegesituation eine möglichst hohe Lebensqualität zu bewahren. Zum Beispiel, um dann noch Urlaube machen zu können oder das Zusammenleben mit einem geliebten Haustier zu ermöglichen.