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Vielen Anlegern wird bald ein Licht aufgehen

Urteil

Professor Dr. Hartwig Webersinke, Dekan für Wirtschaft und Recht an der Hochschule Aschaffenburg, skizziert im Interview die Auswirkungen neuer Vorgaben für Banken und Vermögensverwalter.

Ab 2019 greift eine neue Vorgabe von MiFID II. Ab dann müssen alle Banken, Sparkassen und Vermögensverwalter ihre Anleger im sogenannten ex-post-Kostenblatt über die Rendite sowie über alle Kosten der Geldanlage im Vorjahr informieren.

Ich kann das nur begrüßen. Im Grunde muss man sich wundern, warum solche Vorgaben nicht schon seit Längerem gelten. Für die Kunden ist die größere Transparenz, insbesondere bei den Kosten, von Vorteil.

Rechnen Sie damit, dass unzufriedene Kunden verstärkt den Anbieter wechseln?

Ich hoffe es zumindest. Jetzt müssen mindestens einmal im Jahr sämtliche Kosten der Geldanlage aufgelistet werden – in Euro-Beträgen sowie in Prozent des investierten Vermögens. Wer merkt, dass die Beratung im Vorjahr mehr als drei Prozent gekostet hat, aber fünf Prozent seines Geldes weg sind, wird womöglich nachdenklich. Vielen Anlegern wird wohl bald ein Licht aufgehen.

Drei Prozent an Gebühren – ist das nicht ein bisschen viel?

In der Tat, das ist es. Doch leider ist es oft die Realität. Der Grund dafür ist, dass insbesondere Banken und Sparkassen vom Verkauf von Finanzprodukten leben. Bislang konnten die Anbieter hoffen, dass der Kunde übersieht, was ihn diese Art der Beratung kostet.

Werden die Kosten künftig in der Summe aufgeführt oder aufgeschlüsselt?

Beides. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangt, dass die Kosten in Dienstleistungs- und Produktkosten getrennt werden. Beide können weiter untergliedert werden in einmalige Kosten, laufende Kosten, Transaktionskosten und weitere Nebenkosten. Gleichzeitig müssen die Anbieter eine Übersicht mit Nennung der Gesamtkosten erstellen.

Wie hoch dürfen die prozentualen Kosten für die Finanzberatung Ihrer Meinung nach sein?

Das hängt von der Qualität und Intensität der Finanzberatung ab. Als Richtschnur lässt sich sagen: Für ein aktives Vermögensmanagement ist eine Grundvergütung zwischen einem und 1,5 Prozent des Vermögenswertes akzeptabel. Zusätzlich kann ein erfolgsabhängiges Honorar anfallen, wenn der Vermögenswert am Jahresende einen neuen Höchststand erreicht hat.

 

Das steht im Ex-post-Kostenblatt