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Keine Zeit bei der Rente vergeuden

Am 23. März 2018 ist eine Entschließung der hessischen Landesregierung zur Deutschlandrente zur Beratung an die Fachausschüsse des Bundesrates überwiesen worden. Eine Nachfrage beim Hessischen Finanzminister Thomas Schäfer zum Stand der Initiative seiner Regierung.

Welche Ausschüsse haben sich damit beschäftigt, gibt es Stellungnahmen ?

Der Entschließungsantrag wurde dem Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der federführend ist, dem Finanzausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und für Familie und Senioren zur Beratung zugewiesen. Einen Beschluss hat der Bundesrat bisher noch nicht gefasst.

Welche Schritte folgen nach Abschluss der Beratungen?

Ich hoffe natürlich, dass unsere guten Argumente eine Mehrheit finden und der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, in unserem Sinne tätig zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Entschließungen des Bundesrates binden die Bundesregierung zwar nicht, sind aber stets ein starkes Signal.

Spielt das Thema eine Rolle im schwarz-grünen Landtagswahlkampf? Wird es von Ihnen offensiv in die Diskussion gebracht?

Ja klar, ich spreche das an. Im Wahlkampf geht es darum, zu zeigen, was man erreicht hat, aber auch darum, welche Probleme noch angegangen werden müssen – und vor allem, welche Lösungen man dafür hat. Mit der Deutschlandrente haben wir eine Lösung für ein Thema, das viele Menschen beschäftigt.

Man hat nach den Rentenbeschlüssen der Großen Koalition den Eindruck, dass das von Wiesbaden forcierte Projekt keine mehr Rolle spielt. Trifft das zu?

Das sehe ich nicht so. Der Koalitionsvertrag spricht sich schließlich für die Weiterentwicklung der kapitalgedeckten Altersvorsorge aus und fordert die Entwicklung eines Standardprodukts. Das sind wesentliche Elemente, die wir mit der Deutschlandrente anstreben.

„Wir sollten den Bürgern nichts vormachen.“

Wie stehen Sie zu der jüngsten Ankündigung des Bundesfinanzministers, das Rentenniveau für die nächsten drei Jahrzehnte bei 48 Prozent festzuschreiben?

Angesichts der demografischen Entwicklung stößt das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Lebensstandardsicherung an Grenzen. Wer das Leistungsniveau ungeachtet dessen festschreiben möchte, muss auch die Frage nach der Finanzierung beantworten. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: höhere Beiträge oder ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln. Beides geht zulasten der Erwerbstätigen. Hier stellen sich unweigerlich Fragen der Gerechtigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Wir sollten den Bürgern nichts vormachen. Am Ende vergeuden wir nur noch mehr Zeit, die für den zwingend notwendigen Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge unwiederbringlich verloren ist.

Wird das hessische Vorhaben die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission beschäftigen?

Nach dem Koalitionsvertrag soll sich diese Kommission mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen. Bei einer ehrlichen Analyse werden die Experten sicher zu dem Ergebnis kommen, das dies ohne eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge nicht gelingen kann und genau da setzt unsere Initiative an. Meine Sorge ist hier aber ebenfalls, dass wertvolle Zeit verloren geht, um zu einem Befund zu kommen, der schon heute klar erkennbar ist.