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Vierfach von Vorteil: Nießbrauch mit Police

Viele Kunden von Vermögensverwaltungen und Private Banking wollen ihr Vermögen rechtzeitig und steuerlich günstig weitergeben.

Sehr effektiv kann es sein, das aus dem Immobilienbereich bekannte Nießbrauchsrecht auf Wertpapiere im klassischen Bankdepot anzuwenden, auch wenn das noch nicht die beste Option darstellt. Kommt für den Nießbrauch ein Investmentpolicenrahmen zum Einsatz, kann das zusätzlich erhebliche Vorteile für Schenkende und Erbengeneration bringen.

Egal, ob ein Mietshaus, ein Wertpapierdepot oder eine Versicherung per Nießbrauch übertragen wird, wenn sich der Schenkende ein lebenslanges Recht vorbehält, die Erträge zu nutzen, reduziert das den Wert des weitergegebenen Vermögens. So lassen sich die alle zehn Jahre neu geltenden Freibetragsgrenzen optimal nutzen und es können, zum Beispiel an Kinder, oft Beträge in Millionenhöhe steuerfrei überschrieben werden. Warum aber macht es Sinn, dafür spezielle Investmentpolicen zu nutzen? Dafür gibt es vier Gründe.

Erträge der Vergangenheit spielen keine Rolle

Erstens: Steckt das Wertpapierdepot in einer Investmentpolice, kann weiterhin die gewünschte Anlagestrategie umgesetzt werden, aber die Berechnung des Nießbrauchswertes ist höher. Im Bankdepot bestimmen die erwarteten Ausschüttungen den möglichen Abzug vom steuerpflichtigen Wert der Schenkung. Das setzt hohe Dividendeneinnahmen oder Ausschüttungen in der Vergangenheit voraus. Anlagestrategien, die auf Wachstumsaktien setzen, sind per se benachteiligt. Bei einer Investmentpolice findet keine solche Vergangenheitsbetrachtung statt. Der Schenker kann meist den steuerlichen Höchstwert für den Nießbrauch geltend machen – auch bei Aktien oder Fonds mit hohem Kurspotenzial, aber geringen Dividenden und Ausschüttungen.

Umschichtungen sind einfacher möglich

Zweitens: Im Bankdepot bezieht sich der Nießbrauch als dingliches Recht auf die einzelnen enthaltenen Wertpapiere. Bei Umschichtungen müsste technisch deshalb bei Verkauf des einen und Kauf eines anderen Wertpapiers dieser Nießbrauch aufgehoben und neu vereinbart werden. In dieser Form ein umständliches Prozedere, bei dem Fehler unter Umständen sogar steuerliche Nachteile nach sich ziehen können. Bei einer Investmentpolice dagegen gilt der Nießbrauch für die Versicherung. Die Wertpapiere befinden sich, bildlich gesprochen, eine Ebene darunter. Umschichtungen im Depot lösen somit keinen Handlungsbedarf bei der Nießbrauchsvereinbarung aus.

Kursgewinne sammeln sich steuerfrei an

Drittens: Vielleicht der wichtigste Punkt – im Bankdepot unterliegen sämtliche Erträge, auch Kursgewinne, der Abgeltungssteuer. Beim Nießbrauch im Rahmen einer Investmentpolice werden Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen zwar an den Schenker ausgekehrt. Aber Kursgewinne werden über die Laufzeit – wie die Wertsteigerung beim Immobiliennießbrauch – steuerfrei angesammelt. Üblicherweise läuft der Nießbrauch lebenslang, das heißt, er endet mit dem Tod des Schenkers. In diesem Fall werden dann alle angesammelten Kursgewinne als Todesfall-Leistung vollständig steuerfrei zum Beispiel an Kinder ausgezahlt.

Höherer Aufwand zahlt sich mehrfach aus

Viertens: Nur auf den ersten Blick sind die Kosten durch den zusätzlichen Aufwand bei einer Investmentpolice höher. Im Gegensatz zum Nießbrauch im Bankdepot können Steuerzahler bei der Lösung über eine Investmentpolice sämtliche Kosten – für die Investmentpolice selbst, aber auch die für Vermögensverwaltung, Bank usw. – steuerlich geltend machen.

Nießbrauch mit einem Wertpapierdepot ist zweifelsohne eine clevere Form der Vermögensübertragung. Die Ergänzung durch eine Investmentpolice mag auf den ersten Blick zusätzlichen Aufwand mit sich bringen, aber der lohnt sich gleich mehrfach.


Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.