Manche Themen sind selten auf der politischen Agenda, wie zum Beispiel schleichende Enteignung durch Negativzinsen, zunehmende Inflation oder die Gemeinschaftsverschuldung innerhalb der EU.
Die neuen Schlagworte lauten: Vermögenssteuer, höhere Erbschaftssteuer und steigende Spitzensteuersätze bei der Einkommenssteuer. So können Sie Ihr Vermögen dagegen schützen.
Vermögende Privatkunden machen sich viele Gedanken darüber, wie sie mit Investmentpolicen aus Luxemburg oder Liechtenstein ihr Vermögen schützen – also gegen-steuern – können. Noch gibt es hohe Freibeträge bei Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern. Diese werden zum Beispiel mit Nießbrauch oder der 99-1-Variante mit Investmentpolicen genutzt, ohne die Erträge und die Kontrolle über das Vermögen aufzugeben. Gleichzeitig helfen Schenkungen, das Vermögen in der Familie besser zu verteilen. Das wirkt auch einer eventuell hohen Vermögenssteuer bei einem einzelnen Familienmitglied entgegen.
Was kann eine Investmentpolice noch zum Schutz des Vermögens beitragen?
- Während der Laufzeit erfolgt bei Zinserträgen, Dividendenzahlungen und realisierten Kursgewinnen kein Abgeltungssteuerabzug. Für die Erben einer Police sind die Erträge komplett steuerfrei.
- Ein direkter Zugriff auf liquide Vermögenswerte und Wertpapiervermögen ist nicht möglich. Das ist deshalb so, weil das Wertpapierdepot nicht auf den Namen des Kunden, sondern auf den der Versicherungsgesellschaft läuft. Als Vertragsinhaber haben Sie einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
- Bei Investmentpolicen in Luxemburg oder Liechtenstein sind die enthaltenen Vermögenswerte sogenannte Sondervermögen. Das heißt, sie sind direkt dem Vertragsinhaber zugeordnet, vollständig von anderen Kunden getrennt und selbst im Konkursfall der Versicherungsgesellschaft umfassend geschützt.
- Das Fürstentum Liechtenstein gehört nicht zur EU – unterliegt also zum Beispiel nicht der EU-Gemeinschaftsverschuldung.
- Wertpapierdepots können mit Investmentpolicen durch den Vermögensverwalter auch bei Depotbanken außerhalb Deutschlands zum Beispiel in der Schweiz betreut werden. Das wirkt sich nicht nachteilig auf die steuerliche Anerkennung aus.
- Wird zum Beispiel die Tochter als unwiderrufliche Bezugsberechtigte eingesetzt oder gründen Vater und Tochter eine formlose GbR, so erschwert sich ein Zugriff von dritter Seite auf die Investmentpolice und die enthaltenen Vermögenswerte zusätzlich.
- Für Unternehmer und Freiberufler kann das private Vermögen auch im Konkursfall geschützt werden.
Ein Gespräch mit einem spezialisierten Berater, Vermögensverwalter oder Finanzplaner zeigt, welche Struktur für lhre persönlichen Familienverhältnisse am besten geeignet ist. So erfahren Sie, wie sie Ihr Vermögen vermehren und es für Sie und ihre Familie schützen. Die Möglichkeiten zum Vermögensschutz sind da.