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Zahl Pflegebedürftiger wächst weiter

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Jahr für Jahr hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland im Durchschnitt um 4,9 Prozent erhöht (1995 – 2012).

Experten gehen bis zum Jahr 2050 von einem drastischen Anstieg aus. Das kann Folgen haben, nicht nur für die Betroffenen, sondern ebenso für Angehörige und deren Altersvorsorge.

Gemäß den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuchs XI rasant an. Nach unlängst veröffentlichten amtlichen Angaben traf dieser Status Ende des Jahres 2013 für rund 2,63 Millionen Menschen zu.

Die Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten Dekaden zu weiteren drastischen Steigerungen kommen wird. So werden für das Jahr 2020 bereits 2,85 Millionen, für 2030 3,31 Millionen, 3,64 Millionen in 2040 und für das Jahr 2050 sogar 4,36 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland prognostiziert. Das sind für die derzeit junge und mittlere Generation keine abstrakten Zeiträume mehr, sondern die Phasen ihres voraussichtlichen Lebensabends.

Von den Pflegebedürftigen wurden Ende 2013 über 70 Prozent zu Hause versorgt. Selbst wenn sich dieser Anteil, nicht zuletzt aufgrund des Pflegekraftmangels für die individuelle häusliche Pflege, in Richtung ambulante oder stationäre Pflege verschieben könnte – die psychischen, körperlichen und finanziellen Belastungen treffen in erster Linie weiterhin auch die Angehörigen.

Zumal sich familiäre Pflegeszenarien auch direkt oder indirekt auf die eigene Vermögenssituation sowie die (spätere) Altersvorsorge auswirken können. Indirekt drohen durch eingeschränkte Arbeits- und Verdienstzeiten Abstriche bei der späteren Rente oder eben eine anhaltend reduzierte Liquidität für die private Vorsorge. Diese kann auch direkt durch Mehrkosten für technische Hilfsmittel, einen Haus- oder Wohnungsumbau oder anderweitig pflegerisch notwendige Anschaffungen und Aufwendungen langjährig beeinflusst werden.

Ohne entsprechende (private) Pflegevorsorge kann also im Fall einer Pflegebedürftigkeit im eigenen Familienkreis in punkto Finanzen zukünftig  jeder belastet werden.


Veröffentlichung von Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit