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Unsere WM-Gegner im Rentencheck: Portugal

Heute bestreitet unsere Nationalmannschaft ihr Spiel gegen das portugiesische Team. Es gilt als schwerster Gegner Deutschlands in der Gruppenphase.

Das DIA hat die WM-Gegner einem Rentencheck unterzogen, um die Stärken und Schwächen des jeweiligen Landes in der Altersversorgung zu beleuchten.

Im Zuge der Diskussion um den Euro-Rettungsschirm und die Staatsfinanzkrise gingen die Blicke häufiger in das kleine südwesteuropäische Land und dabei gelegentlich auch etwas tiefer in dessen staatliches Rentensystem. Die Finanzierung der Rentenleistungen sowie die Bekämpfung drohender Altersarmut wird derzeit durch die wirtschaftliche Dauerkrise erschwert, die vor allem in südlichen EU-Ländern wie Portugal für einen rasanten Anstieg der Arbeitslosigkeit sorgte, auch wenn es in den letzten Monaten einige Hoffnungszeichen für eine Kehrtwende gab. Doch die aus den Jahren der wirtschaftlichen Schrumpfung resultierenden geringeren Steuereinnahmen gefährden immer noch langfristig die Stabilität der Rentenversorgung. Dazu kommt der geringe Durchschnittsverdienst – mit 15.700 Euro weniger als die Hälfte des OECD-Durchschnitts – der den meisten Portugiesen kaum Liquidität für zusätzliche private Altersvorsorge bieten dürfte.

Strenges Limit für Rentenerhöhung

Das portugiesische Rentensystem besteht aus einer verdienstabhängigen Rentenversicherung sowie Leistungen im Rahmen einer bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung (Sozialrente für über 65-jährige, die keinen Anspruch auf verdienstabhängige Rentenbezüge haben). Das Regelrentenalter liegt bei 65 Jahren, ab diesem Alter wird auch die Sozialrente gewährt. Die Rentenleistungen unterliegen einer jährlichen Wertanpassung analog einem dazu ermittelten Verbraucherpreisindex (Gewichtung: 75 Prozent) sowie der allgemeinen Lohnentwicklung (Gewichtung: 25 Prozent). Allerdings unterliegen Rentenerhöhungen einem strikten Limit: Sie dürfen nicht höher ausfallen als der Verbraucherpreisindex plus 0,5 Prozent. Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitsfaktor für die Berechnung der Rentenleistung hinzugezogen, der eine systematische Anpassung des Rentensystems an den demografischen Wandel in Portugal bewirken soll. Das durchschnittliche Nettorentenniveau eines Medianverdieners lag im Jahr 2012 bei 48,5 Prozent.

Aufstockung durch Sozialzulagen

Die Mindestrente des beitragsabhängigen Systems bemisst sich nach der Beitragszeit und betrug beispielsweise für einen Beitragszeitraum unter 15 Jahren 254,00 Euro und ab 31 Beitragsjahren ca. 380 Euro (Zahlen für 2012). Diese Renten können bei Bewilligung um eine Sozialzulage aufgestockt werden. Ebenso werden in der Regel die Zeiträume für Mutterschaft, Erziehung oder bei Erwerbslosigkeit in der Berechnung der Rentenansprüche berücksichtigt, wobei für Langzeitarbeitslosigkeit besondere Regelungen gelten.

Überdurchschnittliche Rentenausgaben

Auf sämtliche Renteneinkommen wird – unabhängig ob gesetzlicher oder privater Natur – ein außerordentlicher Solidaritätsbeitrag erhoben, dessen Höhe sich am individuellen Renteneinkommen sowie an einem Index für Sozialleistungen orientiert. Bei der Sozialrente wird im Rahmen der „Familiensolidarität“ auch zum Teil das Haushaltseinkommen der Kinder berücksichtigt. Bislang konnten sich portugiesische Rentner über zwei zusätzliche Rentenzahlungen freuen, die sie jeweils im Sommer/Winter als 13. bzw. 14. Monatsrente erhielten. Im Zuge wirtschaftlicher Anpassungen wurden diese Zahlungen jedoch für das Jahr 2012 ausgesetzt und monatliche Renteneinkommen über 600 Euro mit einer Art progressiven Solidaritätsbeitrag belegt. Insgesamt liegen die öffentlichen Rentenausgaben des Staates mit 12,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts deutlich über dem Durchschnitt innerhalb der OECD-Staaten (7,8 Prozent).


Alle Zahlen: „Renten auf einen Blick 2013: OECD- und G20-Länder“