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Unsere WM-Gegner im Rentencheck: Argentinien

Argentinien ist einerseits ein gebeuteltes Land, immer wieder geprägt von Hyperinflation, Währungsabwertung und eingefrorenen Sparguthaben.

Andererseits konnte das südamerikanische Schwellenland in den letzten Jahren sein Schuldendefizit verringern und eine Re-Verstaatlichung seines Rentensystem umsetzen. Doch zuletzt schwächelte die Wirtschaft. Nun warten viele Argentinier auf ein neues Hoffnungszeichen, den WM-Titel oder (am liebsten damit verbunden) einen erneuten Aufschwung.

Südamerikas zweitgrößte Volkswirtschaft steht wirtschaftlich und monetär vor gewaltigen Herausforderungen. Sie sind zum größten Teil hausgemacht. In Zeiten wirtschaftlicher Prosperität wurde der Staatsapparat aufgebläht, die sprudelnden Einnahmen aus (vorwiegend Agrar-)Exporten und Rohstoffressourcen versickerten. Kredite wurden nicht bedient, bis das Land keine mehr bekam. In der Not wurde das vor rund 20 Jahren privatisierte Rentensystem (rück)verstaatlicht, um die öffentlichen Rentenkassen wieder zu füllen. Doch die sind derzeit wieder so gut wie leer und es wären teils drastische Sparmaßnahmen des Staates notwendig, mit immensen Folgen für die Altersvorsorge von Millionen Argentiniern.

Rentensystem erfasst 90 Prozent der Bevölkerung

Doch wie funktioniert das Rentensystem in Argentinien? Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in das Rentensystem integriert – für den Kontinent Lateinamerika ist das in der Tat eine beachtliche Quote. Das argentinische Rentensystem besteht aus zwei Hauptsäulen: einer Grundkomponente und einer zusätzlichen Sozialversicherungskomponente. Für Rentner über 70 Jahre existieren zusätzlich eine altersabhängige Sozialversicherungs- sowie eine Sozialhilfekomponente. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 76,2 Jahren ist die damit verbundene Rentenleistungsdauer jedoch limitiert.

Einen Anspruch auf Grundrente erwerben Männer ab dem Alter von 65 Jahren und Frauen ab dem 60. Lebensjahr nach mindestens 30 Jahren Erwerbstätigkeit und damit verbundenen Beitragsleistungen. Für die Zusatzrente (Sozialversicherung) gelten die gleichen Bedingungen. Ein fehlendes Beitragsjahr kann gegebenenfalls durch jeweils zwei Jahre nach dem Erreichen des Regelrentenalters ausgeglichen werden. Die (zusätzliche) Rente für Personen fortgeschrittenen Alters ab 70 Jahren wird nach mindestens zehn Erwerbsjahren und in Anrechnung geleisteter Beitragszahlungen gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbständige davon profitieren.

Renten werden zweimal jährlich angepasst

Darüber hinaus gibt es eine nicht beitragsabhängige Altersrente (ähnlich einer Sozialhilfe) für alle bedürftigen und in Argentinien ansässigen Bürger ab 70 Jahren. Die Höhe dieser monatlichen Zusatzrente entspricht 1,5 Prozent des durchschnittlichen aktualisierten monatlichen Verdienstes des Versicherten während der letzten zehn Jahre je Erwerbsjahr, bezogen auf die individuelle Lebensarbeitszeit. Die Renten werden monatlich gezahlt. Zusätzlich wird eine 13. Rente –  jeweils zur Hälfte im Sommer und Winter – geleistet. Aufgrund der traditionell stark schwankenden Finanz- und Inflationsentwicklungen in Argentinien werden alle gesetzlich gewährten Rentenleistungen zweimal jährlich angepasst. Dabei finden die Entwicklung der  Steuereinnahmen und Lohnindizes sowie die Einnahmen des nationalen Sozialversicherungsträgers Berücksichtigung. Das relative Nettorentenniveau eines Medianverdieners beträgt immerhin 84,1 Prozent seines durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts – wobei das jährliche Durchschnittseinkommen in Höhe von 10.900 US-Dollar im OECD-Vergleich eher bescheiden ausfällt.

Fazit: Argentiniens innere Turbulenzen sind überwiegend hausgemacht ebenso der faktische Nichtzugang zu globalen Kreditmöglichkeiten. Ohne eine radikale Umkehr bei den Staatsausgaben, insbesondere bei den staatlich gewährten – aber keinesfalls ausreichend gegenfinanzierten – Pensions- und Versorgungsleistungen – wird die nächste Staats- und/oder Schuldenkrise inklusive aller Begleiterscheinungen nicht lange auf sich warten lassen.


Alle Zahlenangaben gelten – sofern nicht anders ausgewiesen –  für das Jahr 2012, Quelle: „Renten auf einen Blick 2013: OECD- und G20-Länder“