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Unsere WM-Gegner im Rentencheck: Algerien

Im Achtelfinale trifft Deutschland heute auf Algerien. Das DIA hat auch diesen WM-Gegner einem Rentencheck unterzogen.

Die algerische Nationalmannschaft und das Rentensystem besitzen eine Gemeinsamkeit: So wie viele Spieler von ihren Erfahrungen als Legionäre in ausländischen Ligen profitieren, stützt sich die Altersversorgung zu einem Gutteil auf im Ausland verdiente Renten.

Im größten Flächenstaat Afrikas leben derzeit ca. 38 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung Algeriens soll bis zum Jahr 2050 auf 50 Millionen anwachsen, was mit drastisch steigenden Ausgaben für sozialpolitische Maßnahmen wie Renten und Gesundheitsfürsorge einhergehen dürfte. Bemerkenswert ist die für einen afrikanischen Staat relativ hohe Lebenserwartung (Gesamtbevölkerung: 74,7 Jahre), typisch hingegen der hohe Anteil junger Menschen. Im Jahr 2010 waren 25,4 Prozent der Bevölkerung jünger als 15 Jahre. Das wirkt sich auch auf die Rentenpolitik dieses Landes aus, das weitgehend zentralistisch regiert wird. Die öffentlichen Ausgaben für die Altersversorgung betragen in Algerien, trotz sprudelnder Einnahmen aus Rohstoffexporten, lediglich 3,2 Prozent des staatlichen Haushalts (im Vergleich dazu Tunesien: 4,3 Prozent). Das Bruttoinlandsprodukt Algeriens betrug im Jahr 2012 rund 208 Milliarden US-Dollar.

Ein System nach Frankreichs Vorbild

In Algerien existiert ein Sozialsystem, das nach der Unabhängigkeit analog dem französischen Vorbild installiert wurde. Dieses System wird durch die „Caisse Nationale d’Assurance Sociale de travailleurs salariés“ (nationale Sozialkasse für Arbeitnehmer) und durch die „Caisse National de Retraite“ (nationale Pensionskasse) verwaltet. Sozialkasse und Pensionskasse verfügen in den Provinzen des Landes über Agenturen. Im Rahmen der Altersvorsorge kennt das soziale System Algeriens neben verschiedenen Pensionsformen auch Leistungen bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Für alle Arbeitnehmer besteht eine allgemeine Sozialversicherung. Die gesetzliche Rente stellt in vielen Fällen eine Grundsicherung dar. Seit dem Jahr 2012 beträgt die Mindestrente 15.000 Dinar (umgerechnet ca. 140 Euro), die auch an Bürger gewährt wird, die keine Beitragsleistungen (non-salarieés) in die sozialen Systeme nachweisen können. Im Mai 2013 erfolgte eine allgemeine Rentenerhöhung um elf Prozent und auch für das Jahr 2014 wird erneut eine deutliche Anhebung erwartet, zumal die Einnahmen aus den Rohstoffexporten auf hohem Niveau bleiben dürften.

Ein Teil der Bevölkerung besitzt Privilegien

Prinzipiell haben zwar alle Algerier ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch auf Gewährung einer Altersrente, dennoch profitieren vor allem Staatsbedienstete und Angestellte staatlich gelenkter (Öl-und Gas-)Unternehmen und Behörden von den sozialen Leistungen des Staates. Dazu zählen auch Angehörige und Begünstigte der im Zuge des Unabhängigkeitskrieges gegen Frankreich und der nachfolgenden Jahrzehnte dominierenden Streitkräfte.

Rentenzahlungen aus dem Ausland

Der größere Teil der Bevölkerung, die vor allem in urbanen Regionen des Nordens angesiedelt ist, muss mit dürftigen beziehungsweise weitaus bescheideneren Rentenleistungen des Staates auskommen. Vielfach üben deshalb gerade die Bezieher (kleinerer) staatlicher Renten noch eine Nebentätigkeit aus, um ihre Rente aufzubessern. Nicht zu vernachlässigen sind auch die zurückgekehrten Rentner Algeriens, die in der Heimat von den in anderen Staaten (vorwiegend in Frankreich und im Französisch sprechenden Teil Belgiens) erwirtschafteten Renten leben. Ebenso kommen zahlreiche Familien des Landes in den Genuss monetärer Transfers von Millionen Auslands-Algeriern, die infolge der kolonialpolitischen Geschichte des Landes vor allem aus Frankreich stammen. Beide Finanzströme dürften als wichtige Stütze der Altersversorgung für die algerische Bevölkerung gelten.