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Union erwägt Nachhaltigkeit in der Verfassung

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wächst die Bereitschaft, das Nachhaltigkeitsprinzip in die Verfassung aufzunehmen. Das wurde bei einer Fachtagung der größten Bundestagsfraktion am Mittwoch im Deutschen Bundestag deutlich.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus und sein Kollege Kai Whittaker, Obmann im Parlamentarischen Beirat, machten klar, dass Nachhaltigkeit nicht auf die rein ökologische Dimension, also den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, verkürzt werden darf.

Im Sinne der Generationengerechtigkeit sollte der Nachhaltigkeitsaspekt jedoch in alle politischen Entscheidungen einfließen. Brinkhaus nannte die Nachhaltigkeit den „wichtigsten Maßstab für politisches Handeln überhaupt“. Der nächsten Generation müsse ein handlungsfähiges und verantwortungsvoll gestaltetes Gemeinwesen erhalten bleiben. Nur so lasse sich die Gesellschaft zusammenhalten. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Georg Nüßlein, plädierte in einem Eingangs-Statement ebenso für eine nachhaltige Politik. Auch forderte er eine Versöhnung von Ökonomie und Ökologie, wollte sich der Aufnahme ins Grundgesetz aber nur „vorsichtig annähern“. Die Verfassung sollte nicht mit zu vielen abstrakten Prinzipien überfrachtet werden.

Gesetzgebung denkt zu wenig an die Zukunft

Ein starkes Plädoyer für die Aufnahme der Nachhaltigkeit ins Grundgesetz kam von dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Er begründete seine Forderung insbesondere mit der für die Demokratie unentbehrlichen Achtung der Entscheidungsfreiheit auch künftiger Generationen. Die Gesetzgebung sei vor allem in der Sozialpolitik, wo wir über unsere Verhältnisse lebten, zu stark auf die Gegenwart ausgerichtet. Es gehe um den sozialen Ausgleich der gegenwärtigen Gesellschaft. Entscheidend sei aber die dauerhafte Befriedung von Gemeinschaftsinteressen, für die Vorsorge zu treffen sei.

Papier sagte, diese Vorsorge dürfe sich nicht nur auf ökologische und haushaltspolitische Konsequenzen beziehen. Die überfällige Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Verfassung sollte durch eine gesetzliche Verankerung begleitet werden. Papier sprach in diesem Zusammenhang auch von „Forderungen nach epochalen Expansionen des Sozialstaates“.

Es fehlt eine Strategie zur Nachhaltigkeit

In der Debatte beklagte des Weiteren der Abgeordnete Whittaker, dass es an einer „kohärenten Nachhaltigkeits-Strategie“ fehle. Politiker befassten sich permanent mit „aktuellen punktuellen Problemen“. Dr. Judith Niehues, Leiterin der Forschungsgruppe Methodenentwicklung am Institut der deutschen Wirtschaft, kritisierte daher die „falsche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“ bei zahlreichen gesellschaftspolitischen Problemen. Die Gesellschaft diskutiere über drohende Altersarmut, dabei sei Kinderarmut das drängende Problem.

Unverantwortliche Rentenpolitik für die Jüngeren

Das Thema Generationengerechtigkeit stand auch im Mittelpunkt des Beitrags von Sarna Röser, der Bundesvorsitzenden des Verbandes junger Unternehmer und Vorsitzenden der „Jungen Rentenkommission“. Die junge Unternehmerin verwies auf die Familienunternehmen, die immer an die nächste Generation dächten. Die Politik denke aber immer nur an die nächste Legislaturperiode. Bei der nächsten Bundestagswahl sei bereits mehr als die Hälfte aller Wähler über 55 Jahre alt. Die Jungen seien hingegen in der Minderheit. Dies führe zu einer unverantwortlichen Rentenpolitik. Die Nachhaltigkeit müsse deshalb als Staatszielbestimmung ins Grundgesetz.