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Sozialpartnermodell kommt ein Stück voran

Mit der Einführung einer tarifvertraglich geregelten reinen Beitragszusage bringt nun auch die Bankenbranche Bewegung in die betriebliche Altersversorgung.

Diese neuartige Zusageform, auch bekannt unter dem Namen Sozialpartnermodell, soll als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten den Arbeitnehmern in der Bankenbranche angeboten werden. Darauf haben sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband verständigt.

Diese tarifvertragliche Lösung richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Mitarbeiter. Aber auch die übrigen können sie als ein zusätzliches Angebot in Anspruch nehmen. Vorbehaltlich der Bestätigung der Pensionspläne durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Tarifvertrag zum 1. Dezember 2023 gültig. Die Sozialpartner haben vereinbart, dass die Umsetzung der reinen Beitragszusage exklusiv über den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG erfolgt. Hierfür hat der BVV unter dem Namen BVV.Maxrente zwei Produktvarianten entwickelt, die sich durch unterschiedliche Risikoprofile in der Kapitalanlage unterscheiden.

Garantien sind nicht erlaubt

Mit der chancenorientierten Variante der BVV.Maxrente haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, in ein renditefokussiertes Produkt zu investieren. Daneben besteht ebenfalls eine sicherheitsorientierte Produktvariante. „Durch die reine Beitragszusage sind wir nun optimal positioniert, auch künftig die Anforderungen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu erfüllen“, erklärte Marco Herrmann, Mitglied des Vorstandes des BVV.

Die reine Beitragszusage zeichnet sich dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen. Außerdem darf nur eine lebenslange Rentenleistung versichert sein. „In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Assetklassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, fügte Frank Egermann, Mitglied des BVV-Vorstandes, hinzu.

Start ließ lange auf sich warten

Das Sozialpartnermodell ist nur sehr zögerlich in Gang gekommen. Es war bereits 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz als zusätzliche Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung eingeführt worden. Aber die Tarifpartner taten sich zunächst schwer mit dem neuen Modell. Erst im Oktober 2022 einigten sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Industriegewerkschaft IGBCE, das Energieunternehmen Uniper SE und der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. sowie die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen als Erste auf einen Tarifvertrag zu einem Sozialpartnermodell.

IG Metall verweigert sich

Danach hofften viele Experten, dass damit das Eis für diese Form der betrieblichen Altersversorgung endlich gebrochen sei. Der ChemiePensionsfonds zog dann kurze Zeit später auch mit einem eigenen Modell nach. Aber es existieren in der deutschen Wirtschaft durchaus noch Vorbehalte. So hat erst vor wenigen Wochen der Gewerkschaftstag der IG Metall entschieden, dass die Industriegewerkschaft sich nicht auf ein Sozialpartnermodell einlassen will. Das konterkariert die Bemühungen des IG Metall-Bezirks Baden-Württemberg, der sich schon seit mehreren Jahren für die reine Beitragszusage stark gemacht hat. Aber es gibt Hoffnung an anderer Stelle: So diskutieren seit einigen Monaten Vertreter der freien Berufe darüber, ob vielleicht zum Beispiel Arztpraxen vom Sozialpartnermodell profitieren könnten.