Neue Richttafeln für die Berechnung von Betriebsrenten hat das Beratungsunternehmen Heubeck entwickelt und unlängst veröffentlicht. Die RT 2018 G berücksichtigen erstmals sozioökonomische Faktoren bei der Berechnung der Lebenserwartung.
Die Effekte der neuen Tafeln auf die Pensionsrückstellungen fallen geringer aus als bei der letzten Aktualisierung (2005). Der Grund: Die Lebenserwartung steigt in Deutschland nicht mehr so schnell wie in der Vergangenheit.
Ost und West nähern sich an
Daher habe man sich entschieden, den Trend nur vorübergehend abzusenken. Hinzu kommt, dass sich die fernere Lebenserwartung der Ostdeutschen gegenüber den Westdeutschen weiter annähert. War die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Männer aus den neuen Bundesländern kurz nach der Wiedervereinigung noch um drei Jahre kürzer als für Männer aus den alten Bundesländern, beträgt der Abstand heute nur noch etwas mehr als sieben Monate. Bei den Frauen hat sich die fernere Lebenserwartung in Ost und West mittlerweile sogar nahezu vollständig angeglichen.
Geringerer Unterschied zwischen den Geschlechtern
Auffallend ist auch, dass die Unterschiede in der Langlebigkeit zwischen den Geschlechtern tendenziell abnehmen. Noch 1987 überlebten Frauen im Alter von 60 die Männer um durchschnittlich 4,4 Jahre. Dieser Vorsprung ist bis zum Jahr 2011 auf 3,7 Jahre zurückgegangen. Erstmals berücksichtigen die Heubeck Richttafeln RT 2018 G Forschungsergebnisse, wonach Arbeitnehmer mit einem höheren Alterseinkommen auch eine höhere Lebenserwartung haben. Dies geschehe durch einen pauschalen Abschlag auf die beobachteten Sterblichkeiten, erläutert Herrmann. Ansonsten wurde das Modell der Richttafeln weitgehend unverändert beibehalten, so dass die Anwendung in der Praxis keine Probleme bereiten sollte.
Weniger gravierend als die letzte Anpassung
Die Richttafeln RT 2018 G sind so beschaffen, dass sie grundsätzlich für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen geeignet sind. „Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium die neuen biometrischen Rechengrundlagen für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlichen wird“, führt Herrmann weiter aus. „Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt grundsätzlich von den spezifischen Mitarbeiterbeständen und -strukturen, sowie den jeweiligen Versorgungsregelungen der Unternehmen ab“, erklärt Herrmann. „Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass der Rückstellungsbedarf nicht so gravierend ausfallen wird wie bei der vorangegangenen Umstellung auf die Richttafeln RT 2005 G.“
Die von Heubeck entwickelten Richttafeln sind die anerkannten Rechnungsgrundlagen zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes. Sie spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.