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Ein wenig Fortschritt für Geringverdiener

Die Schere, die Geringverdiener und Besserverdienende trennt, hat sich ein wenig geschlossen, sagen die Statistiker. Hoffnung gibt es auch, dass sich bei ihren späteren Alterseinkünften etwas bessern könnte.

Das Bundesamt für Statistik ließ vorsichtigen Optimismus durchschimmern, als es in der vergangenen Woche die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 veröffentlichte. Erstmals konnten die Experten aus Wiesbaden eine Tendenz zur Lohnangleichung feststellen. 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern. 2014 stand noch das 3,48-Fache zu Buche.

Besonders erfreulich im Umfeld des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit: Im Osten schloss sich die Lohnschere deutlich. In den neuen Bundesländern erzielten Besserverdienende 2018 einen um das 2,80-Fache höheren Bruttostundenverdienst als Geringverdienende. 2014 war es noch das 3,31-Fache gewesen. Der 2015 eingeführte Mindestlohn zeigt Wirkungen in den Gehaltsstrukturen. Damit dürfte sich die Angleichung weiter fortgesetzt haben. 2018 lag der Mindestlohn bei 8,84 Euro. Inzwischen sind es 9,35 Euro.

Auch mit Blick auf die späteren Einkommen im Alter zeichnen sich Fortschritte ab. Da die gesetzliche Rente im deutschen System streng dem Einkommen folgt, landen Geringverdiener auch im Alter am Fuß der Einkommenspyramide. Dem soll nach Willen vor allem der SPD die neue Grundrente entgegenwirken. Während aber deren Einführung mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Bestandsrenten nicht wie vorgesehen 2021 gelingen wird, enthält das Gesetz über die Grundrente einen vielversprechenden und schnell wirksamen Beifang. Von der Öffentlichkeit nur wenig bemerkt verbessert es nämlich die Bedingungen für die Förderung von Geringverdienern in der betrieblichen Altersversorgung.

Doppelter Freibetrag und höhere Einkommensgrenze

Das Grundrentengesetz, das in diesem Sommer in Kraft trat, verdoppelte den Förderbetrag und hob die Einkommensgrenze für den Kreis der Förderberechtigten an. Er steigt von bislang 144 Euro auf maximal 288 Euro. Diesen Betrag bekommen Arbeitgeber erstattet, wenn sie für Geringverdiener eine betriebliche Altersversorung finanzieren und darin im Jahre 960 Euro einzahlen (80 Euro pro Monat). Damit bleibt die Förderquote von 30 Prozent zwar erhalten, aber es gibt deutlich mehr Spielraum für bereitwillige Arbeitgeber.

Frühere Forderung der Gewerkschaften erfüllt

Zugleich hob der Gesetzgeber die monatliche Einkommensgrenze von 2.200 Euro brutto auf 2.575 Euro an. Die höhere Grenze soll ein schnelles Herauswachsen der Begünstigten durch schon kleine Lohn- und Gehaltssteigerungen verhindern. In den Diskussionen vor der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das die Geringverdienerförderung einführte, hatten die Gewerkschaften 2017 bereits auf eine höhere Einkommensgrenze gedrängt, weil sie den Kreis der Begünstigten gern größer haben wollten. Damals einigten sich die Beteiligten aus den Parteien und Gewerkschaften schließlich auf den Kompromiss in Höhe von 2.200 Euro. Nun legte der Gesetzgeber noch einmal nach.

Rückwirkend ab Januar 2020 gültig

Das Besondere an der neuen Regelung: Sie gilt rückwirkend schon ab Jahresbeginn 2020. Damit können Arbeitgeber also noch im laufenden Jahr entweder schon bestehende Zusagen für Geringverdiener aufstocken oder gleich zum höheren Satz neue erteilen. Natürlich wird es vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen, inwieweit sich diese Verbesserungen auch in den späteren Alterseinkommen von Geringverdienern niederschlagen. Aber die Förderung der Geringverdiener ist weithin in der Wirtschaft positiv aufgenommen worden. Es besteht also Zuversicht.