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Private und Betriebsrente als Einheit

Die Integration betrieblicher Altersversorgung und privater Altersvorsorge schlägt die CFA Society Germany in einem Positionspapier zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge vor. Damit werde die Übertragbarkeit bestehender Altersvorsorgeverträge bei Arbeitgeberwechseln verbessert.

Außerdem lasse sich auf diesem Wege die Benachteiligung von Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Unternehmen, von befristet Beschäftigten, Selbstständigen, Geringverdienern und Hausfrauen verringern. Dieser Vorschlag ist Teil eines Zwölf-Punkte-Programms, das nach einer ausführlichen Beschäftigung mit den Altersvorsorgemodellen in insgesamt zwölf Ländern entstanden ist.

Durch diese Zusammenführung könnten, so die Autoren, auch die aufgeführten Gruppen von den Kosten- und Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung profitieren. Auch für die Auswahl von Altersvorsorgeprodukten schlägt die CFA Society Germany weitreichende Neuerungen vor. Dafür unterscheidet das Positionspapier aufgrund unterschiedlicher Kenntnisse und Anforderungen zwei Gruppen von Vorsorgenden: jene, die selbstbestimmt die Anlageauswahl vornehmen möchten, und jene, die es bevorzugen, die Auswahl zu delegieren bzw. sich einer Standardlösung anzuschließen.  „Internationale Erfahrungen mit solchen Modellen deuten darauf hin, dass Letztere die Mehrheit bilden dürften“, schreiben die Autoren der Studie auf der Grundlage ihrer Auswertungen.

Plattform nach dem Vorbild Schwedens

Nach Vorbild des ITP-Systems in Schweden regen sie die Einrichtung einer neutralen, zentralen Plattform für die Koordination der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Anbietern an. Diese Plattform wäre zunächst mit der Ausschreibung und Auswahl der Produktanbieter für die staatlich geförderte Altersversorgung betraut. „Grundlage dafür sollten festgelegte Qualitäts- und Kostenkriterien sein. Den Vorsorgenden wäre über diese internetbasierte Plattform der transparente Produkt- und Kostenvergleich möglich“, heißt es in der Studie.

Darüber hinaus könnte sie die Abführung der Einzahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, transparentes Reporting sowie Hilfestellung in der Anlageberatung übernehmen. Als Eigentümer und Verwalter dieser zentralen Instanz, die auf Selbstkostenbasis operiert, solle der Staat fungieren. Der besondere Vorteil einer solchen Bündelung liege in der hohen Kosteneffizienz und Marktmacht. Das würde sowohl die Vertriebs- als auch die Verwaltungskosten verringern.

Vorsorgekonto wie in Kanada

Parallel plädieren die Verfasser der Studie dafür, ein Modell für die selbstbestimmte Vermögensanlage aufzubauen. Dabei sollte Vorsorgenden, die eine selbstbestimmte Anlage bevorzugen, die Möglichkeit gegeben werden, für die betriebliche Altersversorgung und/oder die private Altersvorsorge bei einer dafür zugelassenen Bank ein Konto zu eröffnen, das ausschließlich für diese Form der Altersvorsorge genutzt werden darf. Die Anbieter offerieren den Vorsorgenden ein breites Spektrum an dafür zugelassenen Anlageoptionen. Sie überwachen zudem etwaige vorzeitige Entnahmen, die steuerpflichtig wären. Ein Beispiel für ein derartiges Modell sei der kanadische RRSP (Regulated Retirement Savings Plan).

Weitere Vorschläge in dem Positionspapier befassen sich mit einer Ausweitung von Opt-out-Regelungen und einer umfassenderen nachgelagerten Besteuerung. Die Autoren halten einmalige Kapitalauszahlungen nur in Härtefällen für sinnvoll und sprechen sich gegen Garantien aus. Stattdessen schlagen sie eine Kapitalanlage auf der Grundlage von Lebenszyklusmodellen vor. Darüber hinaus müssten die Anbieter allein oder mit Partnern kostengünstige Lösungen für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos entwickeln.