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Pflegeheimkosten steigen weiter an

Eine neuerliche Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu den Pflegeheimkosten zeigt den wachsenden finanziellen Druck auf Pflegebedürftige. 

Insbesondere im ersten Jahr des Aufenthalts erfahren sie laut einem Bericht die stärkste Zunahme der Pflegeheimkosten. So hat die durchschnittliche Eigenbeteiligung bundesweit binnen Jahresfrist um beachtliche 348 Euro zugenommen, von 2.200 Euro (2022) auf 2.548 Euro (2023).

Längerfristige Aufenthalte ab zwölf Monaten führen zu zusätzlichen Kosten von 292 Euro, bei 24 Monaten sind es 236 Euro mehr und ab 36 Monaten 165 Euro. Die zugrundeliegenden Daten wurden mit Stichtag 1. Juli 2023 ermittelt. Der Verband wertete Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern aus. Die Daten beziehen sich auf Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Dieser differenzierte Anstieg hängt unter anderem mit den gestaffelten Zuschüssen zusammen, die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), leisten. Trotz einer voraussichtlichen Gesamtzuschussleistung von über vier Milliarden Euro in diesem Jahr hat der EEE für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre in Pflegeheimen verweilen, das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse bereits deutlich überschritten. Ende 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro.

Lohn und Inflation als Kostentreiber

Ein Hauptgrund für den Anstieg des EEE sind die seit September 2022 geltenden Tariftreue-Regelungen. Diese besagen, dass das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu bezahlen ist und diese Kosten direkt in den Pflegesatz einfließen. Aufgrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit 1. Juli 2023 gültigen neuen Personalbemessung in der Pflege ist zu erwarten, dass der EEE bis zum Jahresende weiter steigen wird. Ein anderer Faktor, der die Pflegeheimkosten in die Höhe treibt, ist die Inflation. Durch die allgemeine Teuerung steigen sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Betriebskosten für Pflegeheime, was letztendlich zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt.

Verband nimmt Bundesländer in die Pflicht 

Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes, betont in einer Pressemitteilung, dass eine kontinuierliche Kostensteigerung, die vor allem von den Pflegebedürftigen getragen werden muss, langfristig nicht akzeptabel ist. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen ad hoc um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten“, so Meyers-Middendorf. Ab 2024 kommt zwar durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ein erhöhter Zuschlag seitens der Pflegekassen. Doch diese Maßnahme dürfte lediglich kurzfristig und nur temporär eine Entlastung der betroffenen Menschen mit Blick auf die Pflegeheimkosten bewirken.