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Garantiezins geht gegen Null

Der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen sinkt ab 2021 auf 0,5 Prozent. Ist das der endgültige Tod dieses Anlagevehikels?

Besitzer von Kapitallebensversicherungen leiden schon eine ganze Weile, vor allem wenn sie auf die Zahlen aus der Vergangenheit schauen. Die Renditen sind in fast allen Fällen weit entfernt von dem, was einmal versprochen wurde.

Dabei ist aufgrund der Intransparenz eine Berechnung der Erträge fast unmöglich, da allein die reinen Versicherungskosten für die Absicherung der biometrischen Risiken selten separat transparent dargestellt werden. Auch die Kosten für Vertrieb und Verwaltung der Verträge sind schwer nachvollziehbar. Nicht selten werden am Ende der Laufzeit nur etwas mehr als die Hälfte der ursprünglich versprochenen Gelder ausgezahlt.

Tilgungspläne gehen oft nicht mehr auf

Fast jeder, der mit der Police ein Immobiliendarlehen zum Ende der Laufzeit tilgen möchte, erlebt mit Schrecken, dass nach Auszahlung der Police ein großer Teil des Immobiliendarlehens übrigbleibt und die Schulden über weitere viele Jahre getilgt werden müssen. Der Grund dafür sind die über die Jahre stark gesunkenen Zinsen. Hinzu kommt die in den meisten Fällen sehr hohe Kostenquote der Versicherungsverträge.

Null-Rendite bei Inflation

Eine Senkung des Garantiezinses auf ein halbes Prozent ab 2021 bedeutet aber bei weitem nicht, dass dies die künftige Mindestrendite ist. Das ist nur die Mindestverzinsung für den Sparanteil. Die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Absicherung der biometrischen Risiken müssen zunächst herausgerechnet werden. Nur das, was übrigbleibt, also nicht selten maximal 90 Prozent der Anlagesumme, soll mit mindestens 0,5 Prozent verzinst werden. Rechnet man jedes Jahr diese 0,5 Prozent darauf, muss die Police rund 40 Jahre lang angespart werden, damit das Geld durchschnittlich 20 Jahre angelegt ist. Erst dann kommt man wieder auf seinen eingezahlten Beitrag. Null Rendite über 40 Jahre bei einer jährlichen Inflation von durchschnittlich 1,5 Prozent bedeuten einen realen Geldverlust von rund 50 Prozent.

Was tun mit alten Verträgen?

Viele Lebensversicherungssparer fragen sich, was man mit den bestehenden Altverträgen machen soll. Einen konkreten Ratschlag kann man zwar erst erteilen, wenn man die  Versicherungspolice kennt. Allerdings gibt es eine Richtschnur: Sofern man steuerlich geförderte Policen besitzt (zum Beispiel Basisrente, Direktversicherung oder Riester-Rente), macht eine Kündigung selten Sinn, da dann umgehend die komplette Versteuerung erfolgt. Eher könnte eine Stilllegung sinnvoll sein. Sofern es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt, die vor 2004 abgeschlossen wurde, kann es gut sein, dass angefallene Gewinne steuerfrei sind. Zudem sind die garantierten Renditen oft noch attraktiv für den Versicherten. Alle anderen Renten- und Kapitallebensversicherungspolicen sollte man von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen.

Fazit: Es gibt kaum Lebensversicherungen, die sich für Verbraucher eignen. Die Risikolebensversicherung sichert die biometrischen Risiken ab. Dies ist immer dann wichtig, wenn man Angehörige für den Todesfall absichern möchte. Daneben kann es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, eine Basis-Rentenversicherung abzuschließen, allerdings nur in Form einer Fonds-Police. Alle anderen Kapitallebensversicherungen sind selten sinnvoll, da die Kosten im Regelfall sehr hoch und die Kapitalanlagen aufgrund von Regulierungen wenig ertragreich ausfallen.


Gastautor Uwe Eilers ist Vorstand der FV Frankfurter Vermögen AG in Königstein/Taunus.

 

Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.