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Die Mischung macht den Unterschied

In letzter Zeit tauchen in der rentenpolitischen Diskussion immer wieder mal Forderungen auf nach einer Rücknahme der Reformen, mit denen seit dem Jahr 2001 das Alterssicherungssystem in Deutschland zu einem Mehrsäulenmodell umgebaut worden ist.

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, vornehmlich die Riester-Rente, sei gescheitert, ist zu hören. Daher müsse die Rolle der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wieder ausgebaut werden.

Eine solide wissenschaftliche Begründung fehlt solchen Behauptungen ebenso wie die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten. Eine Studie des Handelsblatt Research Institute (HRI) und der Prognos AG, die im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft angefertigt wurde, griff diese Diskussion auf und beleuchtete die Perspektiven kapitalgedeckter Vorsorge vor dem Hintergrund von Demografie und Kapitalmarktentwicklung bis zum Jahr 2050. Mit diesem Zeithorizont hebt sich die Studie von den allermeisten anderen Untersuchungen ab, die fast ohne Ausnahme nur bis zum Jahr 2030 reichen.

Mischsysteme sind stabiler und bringen mehr Rendite

Eine zentrale Aussage des Gutachtens: Der Umbau der Alterssicherung in Deutschland in ein Mehrsäulenmodell war richtig und bleibt es auch. Eine Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge kann für die nächsten Generationen am ehesten Alterseinkommen gewährleisten, die es erlauben, in etwa den in der Erwerbsphase gewohnten Konsumstandard aufrechtzuerhalten. Außerdem sind Mischmodelle leichter in der Lage, auf die demografischen Herausforderungen in der Zukunft zu reagieren. Umlagefinanzierte Systeme, die unmittelbar von der jeweiligen Lohnsumme abhängen, können der demografischen Entwicklung im Land des Rentensystems nicht ausweichen. Kapitalgedeckte Alterssicherungssysteme hingegen legen über eine Diversifikation der Anlagen auch in Ländern und Regionen an, die weniger stark vom demografischen Wandel betroffen sind und noch über eine jüngere Bevölkerung verfügen. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, so die Studie, ist eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren bei der langfristigen Rendite und Stabilität sowohl einem reinen Umlagesystem als auch einem rein kapitalgedeckten System überlegen, weil damit auf alle Quellen des Volkseinkommens zurückgegriffen wird.

Umlageverfahren hängt von der Lohnsumme ab

Um das Potenzial beider Systeme zu vergleichen, berechnen die Autoren der Studie zum einen für die gesetzliche Rente eine interne Rendite. Zum anderen modellieren sie die Nettokapitalmarktrenditen des Unternehmenssektors in verschiedenen Ländern und leiten daraus Renditen für das Kapitaldeckungsverfahren ab. Die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch das Verhältnis der zu leistenden beziehungsweise geleisteten Beitragszahlungen (durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und der zu erwartenden Rentenansprüche abgebildet. Sie ist jener Wert, bei dem der Barwert der Beiträge dem Barwert der Auszahlungen entspricht. Die Höhe der Rendite eines Rentensystems im Umlageverfahren hängt von der Entwicklung der Lohnsumme beziehungsweise der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte ab. Läuft es am Arbeitsmarkt gut und wachsen die Löhne kräftig, dann steigt auch die interne Rendite des Umlagesystems. Auf mittlere und längere Sicht sinkt sie jedoch wegen der Bevölkerungsentwicklung tendenziell, da für die gleichen Rentenansprüche höhere Beitragssätze erforderlich sind.

Interne Rendite für einen 20-Jährigen berechnet

Bei den Berechnungen stützt sich die Studie auf das Prognos-Makromodell VIEW, das detailliert und konsistent die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft simuliert und dabei Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Ländern berücksichtigt. Auf dessen Ergebnisse, zum Beispiel zur Bevölkerungs- und Erwerbstätigenentwicklung setzt das Prognos-Sozialversicherungsmodell OCCUR auf, das die zukünftige Entwicklung der Finanzierungsströme in und zwischen den Sozialversicherungssystemen abbildet. Damit berechneten die Studienautoren beispielhaft die interne Rendite für einen heute 20-jährigen Arbeitnehmer. Dessen gesamte Beitragszahlungen und Rentenleistungen liegen in der Zukunft. Damit könne, heißt es in der Studie, ein Vergleich mit einem Sparer getroffen werden, der heute beginnt, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen.

Wie wirkt sich der Bundeszuschuss aus?

In früheren Renditeberechnungen zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde in der Regel unterstellt, dass die Höhe des Bundeszuschusses keinen Einfluss auf die Beitragsrendite hat, weil der Umfang der Steuermittel exakt dem Volumen der versicherungsfremden Leistungen entspricht. Diese Annahme halten die Studienautoren allerdings für problematisch. Einerseits gibt es keine verbindliche Definition für die versicherungsfremden Leistungen. Andererseits gehen traditionelle versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel Kriegsopferversorgung und Fremdrenten demografisch bedingt zurück, während es feste Regeln für die Höhe des Bundeszuschusses gibt. Das wiederum erhöht tendenziell die Beitragsrendite des Systems. Um die maximale potenzielle Wirkung einer solchen steuerlichen Bezuschussung abzuschätzen, wurde zum Vergleich auch die Beitragsrendite für das fiktive Szenario eines vollständigen Wegfalls der Bundeszuschüsse berechnet, erläutern die Autoren ihr besonderes Vorgehen.

Rente mit 69 würde 0,3 Renditepunkte kosten

Nach den Berechnungen der Studie können heute 20-jährige Männer, die mit 67 Jahren 2060 in Rente gehen, eine reale Rendite von 2,4 Prozent erwarten. Rechnet man noch die von Rentnern und Rentenversicherung gezahlten Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, ergibt sich eine Rendite von 2,8 Prozent. Wird der Wegfall des Bundeszuschusses angenommen, dann betragen die Renditen 1,6 Prozent (netto) beziehungsweise 1,8 Prozent (brutto). Die Renditen für Frauen liegen wegen der höheren Lebenserwartung und der damit längeren Rentenbezugszeit jeweils höher. Wird das Renteneintrittsalter auf 69 Jahre angehoben, wofür die Studie ebenfalls Szenarien berechnet hat, sinkt die Beitragsrendite maximal um 0,3 Renditepunkte.

Benchmark-Rendite für kapitalgedeckte Systeme

Um zu einer abgeleiteten Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens zu gelangen, wird mit Hilfe des VIEW-Modells eine Nettokapitalrendite für ausgewählte Länder ermittelt. Dabei weisen die Autoren daraufhin, dass diese Kapitalrendite natürlich nicht gleichzusetzen ist mit einer am Markt tatsächlich von Finanzkapital realisierbaren Rendite. Sie sei lediglich das „durchschnittliche Renditepotenzial des Realkapitals einer Volkswirtschaft“. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von kapitalgedeckten Alterssicherungssystemen müsse aber ein solcher Zwischenschritt gegangen werden, um eine Benchmark-Rendite abschätzen zu können. Die Nettokapitalrendite liefert dafür die Obergrenze. Die Renditen der Alterssicherungssysteme liegen erheblich darunter, weil zum Beispiel das Kapitalmarktangebot, Eigenkapitalauflagen und Anlagevorschriften die tatsächlichen Renditen beeinflussen. Für Deutschland ergab sich in den zurückliegenden zwölf Jahren von 2002 bis 2012 eine relativ stabile Differenz von etwa 3,7 Prozent zwischen der realen Nettokapitalrendite und der realen Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von Lebensversicherungen.

Reale Kapitalrendite für ausgewählte Länder



Höheres Renditepotenzial der Kapitaldeckung

Beim Vergleich der Renditen kommt das Gutachten schließlich zu dem Schluss, dass „das Renditepotenzial der kapitalgedeckten Altersversorgung höher liegen kann als die Rendite des Umlagesystems. Zwar gehen die Kapitalrenditen in Deutschland im Zeitverlauf im Zuge eines langfristig insgesamt abflachenden Wirtschaftswachstums zurück. Andere Industrieländer, wie Großbritannien oder große Schwellenländer, die langfristig geringeren demografischen Schwierigkeiten ausgesetzt sind als Deutschland, bieten jedoch (auch) in Zukunft noch ein höheres Renditepotenzial.“ Diese Entwicklung beschreibt die Möglichkeiten kapitalgedeckter Systeme zur Diversifikation, sowohl direkt in diesen Ländern oder mittelbar über deutsche Unternehmen, die mit einem Schwerpunkt in diesen Ländern tätig sind.

Finanzierungsbasis wird verbreitert

Eine das Umlageverfahren ergänzende kapitalgedeckte Schicht verbreitere somit die Finanzierungsbasis der Altersversorgung um nationale und internationale Kapitaleinkommen, sei weniger demografieabhängig und lasse eine insgesamt höhere Beitragsrendite erwarten als ein rein umlagefinanziertes System. Die Autoren plädieren daher für einen Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge, trotz der gegenwärtigen Niedrigzinsphase, die sich nicht als grundsätzliches Argument gegen eine kapitalgedeckte Ergänzung ins Feld führen lasse. Für einen Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme in Deutschland spreche auch, dass mehr als 30 Prozent des nationalen Volkseinkommens in Deutschland aus Kapitaleinkommen stammen, während der Anteil der kapitalgedeckten Alterseinkommen nur bei etwa 17 Prozent liegt.


Die Studie „Die Zukunft der Altersvorsorge vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklungen“ greift die Frage nach dem heute und künftig angemessenen Verhältnis zwischen Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, zwischen staatlicher und privater Absicherung auf, die weiterhin die rentenpolitische Debatte spaltet. Die Autoren des Handelsblatt Research Institute (HRI) und der Prognos AG beleuchten die Perspektiven kapitalgedeckter Vorsorge bis zum Jahr 2050 und überprüfen die Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung, auch mit Blick auf die Rentenpläne der Großen Koalition.