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„Freibetrag für Altfonds nicht verschenken“

Im Gespräch mit Thilo Stadler von der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim über das Ende der Abgeltungssteuerausnahmen für vor 2009 gekaufte Investmentfonds und die richtigen Gründe für einen Kauf- oder Verkauf.

Mit der Investmentsteuerreform wird unter anderem auch der Bestandsschutz für sogenannte Altfonds beendet, was bedeutet das für Anleger?

Für Fondsanteile, die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, gilt eine Befreiung von der Abgeltungssteuer bei der Besteuerung von realisierten Kursgewinnen. Diese eigentlich unbefristete Regelung für steuerfreie Kursgewinne endet praktisch am 31. 12 .2017. Die depotführende Stelle des Altanlegers führt Ende 2017 einen fiktiven Verkauf und einen anschließenden Kauf durch. Damit sind alle bis dahin aufgelaufenen Kursgewinne steuerfrei. Kursgewinne, die ab dem 1.1.2018 erzielt werden, sind im Prinzip abgeltungssteuerpflichtig, allerdings hat der Gesetzgeber für diese Altanteile einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person vorgesehen.

Wird bei einem Verkauf solcher Altanteile künftig automatisch keine Abgeltungssteuer einbehalten oder muss man selbst aktiv werden?

Für Gewinne, die bis Ende 2017 mit diesen Altfonds erzielt wurden, funktioniert das automatisch. Bei einer Wertentwicklung, die ab 2018 entstanden ist, wird die Abgeltungssteuer zunächst fällig, kann aber über die Einkommensteuererklärung bis zur Höhe des Freibetrags von 100.000 Euro zurückgefordert werden. Der Anleger muss also aktiv werden bzw. auf seinen Steuerberater zugehen.

Welcher Freibetrag gilt für Ehepaare und was geschieht im Falle einer Vererbung?

Bei Ehepaaren können ab dem nächsten Jahr bis zu 200.000 Euro Freibetrag für Gewinne mit vor 2009 gekauften Fondsanteilen geltend gemacht werden. Wir gehen davon aus, dass diese Freibeträge im Erbfall auch mit übertragen werden können. Dazu empfehlen wir aber, frühzeitig einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Eventuell kann hier auch eine vorzeitige Schenkung von Altbeständen sinnvoll sein.

„Steuerliche Aspekte sollten für Anleger nicht die primäre Entscheidungsgrundlage sein.“

Macht es Sinn, Altfonds jetzt noch schnell vor den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel abzustoßen?

Nein, aus steuerlichen Überlegungen sollten diese vor 2009 gekauften Fonds nicht 2017 verkauft werden, da der Freibetrag sonst ungenutzt verfällt. Aber das hängt vom Einzelfall ab, da die generelle Qualität stimmen muss. Ohne positive Wertentwicklung wirkt sich auch ein Steuervorteil nicht positiv aus. Im Wesentlichen kommt es auf die individuelle Anlagestrategie und die Kombination verschiedener Investmentbausteine an, die helfen kann, Schwankungen zu reduzieren. Steuerliche Aspekte sollten für Anleger nicht die primäre Entscheidungsgrundlage sein.

Wenn Steuervorteile eher kein entscheidendes Anlagekriterium darstellen, was ist wichtiger?

Neben einer gut ausbalancierten Assetallokation, also einer Mischung von Anlageklassen, die sich gegenseitig stabilisieren, können wichtige Megatrends im Depot Berücksichtigung finden. Wie etwa Wasser oder Nahrung, denn durch die schnell wachsende Weltbevölkerung wird die Nachfrage nach sauberem Trinkwasser und ausreichenden Nahrungsmitteln weiter steigen. Auch die Themen Gesundheit oder Sicherheit gehören zu den Megatrends, was zum Beispiel durch die global rasant wachsende Zahl von Diabetikern oder durch die Zunahme von Hackerangriffen deutlich wird. In solchen Bereichen investiert zu sein, dürfte langfristig wesentlich entscheidender für den Erfolg sein als mögliche Steuerersparnisse.