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Expertenrat: Nicht in die Bitcoin-Falle tappen

Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple nimmt stark zu. Mit ihm wächst auch das Interesse eher konservativer Anleger.

Sie werden angelockt in der Hoffnung auf schnellen Reichtum. Immer mehr Anleger fragen sich: Kann man es sich leisten, die Kryptowährungen wie Bitcoin angesichts der enormen Kursgewinne in den vergangenen Monaten weiter zu ignorieren?

So knackte der Bitcoin im März die magische Marke von 60.000 US-Dollar. Nicht wenige Experten erwarten, dass es 2021 sogar noch über 100.000 US-Dollar geht. Doch Vorsicht: „Ebenso wie die Ertragschancen sind auch die Risiken immens“, urteilt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Schließlich sei der Handel sehr stark von Spekulation geprägt. „Anleger brauchen starke Nerven. Der Kurs der Kryptowährung fährt immer wieder Achterbahn“, so Tilmes. Hinzu kommt: Anders als etwa bei Aktien oder Gold existiert bei Kryptowährungen kein echter Bewertungsmaßstab.

Unklarheiten bei der Steuer

Neben der Frage, wie man nun am besten in Bitcoin & Co. investieren könnte, rückt auch ein anderer Aspekt zunehmend in den Blickpunkt: die steuerliche Behandlung. Das erste Problem dabei: diese ist nicht definitiv geklärt. Weder gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung noch eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Aus Sicht der Finanzverwaltung werden Kryptowährungen wie Fremdwährungen, also zum Beispiel wie US-Dollar behandelt.

„Wenn Anleger innerhalb eines Jahres kaufen und verkaufen, müssen sie Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben“, erläutert Prof. Tilmes. Das bedeutet: Die Gewinne von Krypto-Währungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden vom Finanzamt als privates Veräußerungsgeschäft gewertet und müssen entsprechend mit dem jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.

Freigrenze statt Freibetrag

Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gilt außerdem wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze – kein Freibetrag – von 600 Euro pro Jahr. Ergibt sich ein größerer Gewinn, so ist dieser in voller Höhe mit dem persönlichen progressiven Steuersatz zu versteuern. Immerhin: Auch Verluste lassen sich steuerlich berücksichtigen. Etwaige Verluste können mit eventuellen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.

Anders verhält es sich mit indirekten Anlageprodukten wie ETFs, Zertifikaten oder Contracts for Difference, die lediglich die Wertentwicklung der Kryptowährungen abbilden. Mögliche Gewinne daraus müssen Anleger, wie bei anderen Anlageprodukten auch, mit der Abgeltungssteuer versteuern, also pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Finanzämter schauen genauer hin

Wie auch immer ein Investment genau aussieht: „Für Anleger, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ist es sehr wichtig, den Handel genau und lückenlos zu dokumentieren und ihn in der Einkommenssteuererklärung anzugeben“, rät Tilmes. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Zumal angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas die Finanzämter immer genauer hinschauen.

Der FPSB-Vorstand macht keinen Hehl daraus, dass er Kryptowährungen als Investmentvehikel sehr kritisch sieht: „Bitcoin & Co. sind allein schon mit Blick auf ihre ausgeprägten Wertschwankungen keine seriöse Alternative für die Altersvorsorge“, sagt Tilmes und verweist auf entsprechende aktuelle Warnungen der europäischen Aufsichtsbehörde ESA (European Supervisory Authorities) sowie der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Dort heißt es: „Ungeachtet jüngster Kursrekorde handelt es sich bei virtuellen Währungen wie dem Bitcoin und anderen Kryptowerten um hoch riskante und spekulative Investments.“ Er rät stattdessen zu einer langfristigen Betrachtungsweise: „Wer Geld langfristig sparen will, der muss ganz anders an das Thema Geldanlage herangehen.“ Dazu braucht es zuallererst eine klare Formulierung der Anlageziele und der Risikoeinstellung eines Anlegers sowie einen ganzheitlichen Blick auf die Vermögenssituation.