Man kann der Großen Koalition gewiss nicht vorwerfen, dass sie sich zu wenig mit der Rente beschäftigt hat.
Da ist die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren. Ein Gesetz, das der CDU/CSU alleine nicht eingefallen wäre, wie der Unions-Abgeordnete Kai Whittaker bei der jüngsten DIA-Lounge süffisant bemerkte. Dazu die Mütterrente, die auf der SPD-Agenda auch nicht gerade den obersten Stellenwert eingenommen hätte.
Sehen lassen kann sich das zweite Rentenpaket mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Rentenangleichung zwischen Ost und West bis 2025 und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die jetzt erfolgte schrittweise Anhebung der Anrechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten bis 2024 auf 65 Jahre sei – so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – eine „Frage des Anstands“. Dadurch berechnen sich die Renten von Erwerbsgeminderten so, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Entsprechendes soll ebenfalls für Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten gelten.
Ein offener Posten im Koalitionsvertrag
Die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge soll auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt werden. In der ersten Lesung über die Gesetze zur Verbesserung der Leistungen bei den Renten wies der CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke daraufhin, dass es den Rentnern noch nie so gut gegangen sei wie unter der jetzigen Regierung. Für die Rentner in den alten Bundesländern habe es in dieser Legislaturperiode ein Plus von zehn Prozent gegeben. In den neuen Bundesländern waren es sogar 14 Prozent. Bei den Kundgebungen zum 1. Mai wie auch im Deutschen Bundestag beklagte die Ministerin, dass es nicht gelungen sei, die eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbarte „solidarische Lebensleistungsrente“ in Gesetzesform zu gießen.
Gesetz zur Betriebsrente kommt
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll nun im Mai das Parlament passieren. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen machte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt deutlich, dass es trotz der Feinarbeit in den Bundestagsfraktionen keine wesentlichen Veränderungen der Eckpunkte geben wird. Es bleibt also bei der Zielrente mit reiner Beitragszusage und einer Enthaftung des Arbeitgebers und auch bei der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Berlin glaubt, mit diesem Gesetz die Säule der betrieblichen Altersversorgung zu stärken und auch den Stillstand bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Riester-Rente, zu überwinden.
Neuer Aufschlag für die Deutschland-Rente
Kurz vor der Bundestagswahl sucht Hessen noch einmal die Berliner Bühne für seine „Deutschland-Rente“. Das schwarz-grün regierte Land will die private Altersvorsorge verbreitern und mehr Menschen als heute vor Altersarmut schützen. Der Vorschlag – vorgetragen von den CDU-Ministern Thomas Schäfer und Stefan Grüttner sowie dem grünen Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir – sieht einen neuen zentralen Rentenfonds, den Deutschlandfonds vor. Die Rente soll es dann zum Selbstkostenpreis geben, damit kein überteuertes Angebot entsteht. Die Arbeitnehmer sollen automatisch in ein solches kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzahlen, wenn sie nicht widersprechen. Für Geringverdiener soll der Staat einen großen Teil der Beiträge übernehmen. Kapitalgedeckte Altersvorsorge dürfe nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Der hessische Vorstoß löst in Berlin nur begrenzte Begeisterung aus. Der grüne Rentenexperte Markus Kurth wendet sich gegen seine Parteifreunde in Wiesbaden, „weil der Aktienmarkt keine Alternative zur Rentenversicherung“ sei. Unternehmer wiederum klagen über zuviel Staat.