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Versorgungswerke für Ärzte und Notare zahlen sich aus

Brutto-Rentenzahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken fallen im Schnitt mehr als doppelt so hoch aus wie Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Laut einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums, die auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion erfolgte, zahlten Ende 2019 berufsständische Versorgungswerke ihren Versicherten durchschnittlich 2.135 Euro im Monat aus.

Der entsprechende Wert für die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug hingegen durchschnittlich 954 Euro. Auch gesetzlich Versicherte mit in 35 Jahren erworbenen Versorgungsansprüchen erhielten mit durchschnittlich 1.237 Euro noch immer deutlich weniger als Freiberufler über ihre Versorgungswerke. Diese Zahlen veröffentlichte unlängst die „Neue Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Allerdings handelt es sich bei den durch die Versorgungswerke geleisteten Zahlungen um Bruttorenten. Entsprechende Sozialabgaben sind dabei noch nicht berücksichtigt. Jedoch ergaben sich auch beim Netto-Vergleich der Rentenbezüge immer noch markante Unterschiede. So berichtet die NOZ, dass die Altersbezüge von Freiberuflern aus Versorgungswerken netto immer noch etwa dem 1,8-fachen gegenüber der gesetzlichen Durchschnittsrente aller Rentenempfänger entsprachen. Selbst gegenüber gesetzlich Rentenversicherten mit 35 Jahren Einzahlungen in die Rentenkasse fallen sie noch rund 1,4-mal so hoch aus.

Erklärung liefern die relativ hohen Einkommen

Über die höchsten Altersbezüge in ihrem Ruhestand können sich Notare freuen. Sie beziehen von ihrem Versorgungswerk durchschnittlich eine monatliche Bruttorente in Höhe von 2.606 Euro. Ebenfalls mit vergleichsweise hohen Altersbezügen können Ärzte (2.457 Euro) und Zahnärzte (2.124 Euro) rechnen. Begründet sind diese höheren Rentenzahlungen vornehmlich durch „relativ hohe Einkommen“, wie das Bundesarbeitsministerium in seiner Antwort ausführte.

Keine Entlastung auf lange Sicht

Den Hintergrund für die Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken lieferten der demografische Wandel sowie die anhaltende Forderung, beispielsweise auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Abgeordnete verpflichtend in das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung zu integrieren. Dies diene zukünftiger Einnahmensicherheit und schaffe gegebenenfalls auch Spielraum für ein höheres Rentenniveau, so häufig die Begründung. Allerdings müssen später für diese Berufsgruppen überdurchschnittliche Renten gezahlt werden. Eine Entlastung des Rentensystems auf lange Sicht entsteht damit nicht, allenfalls eine vorübergehende, bis die Renten für diese Gruppen anfallen.