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Über eine Dreiviertelmillion Flüchtlinge rentenversichert

Flüchtlinge

Der Versichertenbericht 2018 zeigt, dass die Gesamtzahl rentenversicherter Beschäftigter erneut gestiegen ist –  dazu trugen auch Flüchtlinge bei.

Es zählt zu den positiven Folgen der anhaltenden Konjunktur, dass die Beschäftigtenzahlen weiter zugenommen haben. Damit verbunden stieg auch die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Wie der Versichertenbericht 2018 zeigt, gilt dies besonders für zwei Gruppen: Mini-Jobber und Flüchtlinge. Wobei Letztere genau wie alle anderen Rentenversicherten erst nach einer Mindestversicherungsdauer von fünf Beitragsjahren einen Rentenanspruch erwerben. Zudem ist auch dieser Empfängerkreis dem Äquivalenzprinzip unterworfen, das die deutsche Rentenversicherung prägt. Höhe und Dauer der jeweiligen Beitragszahlungen bestimmen spätere Rentenhöhe.

Mehrheit der versicherten Flüchtlinge stammt aus acht Staaten

Die Zahlen des Versichertenberichts beruhen weitgehend auf der Datenerhebung zum 31. Januar 2016. Das ist insofern bedeutsam, da mit der Flüchtlingswelle des Jahres 2015 eine außergewöhnlich hohe Zahl Asylsuchender zu verzeichnen war.

Diese erscheinen erstmals im Jahr 2016 als aktiv oder passiv Rentenversicherte in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Dazu zählen sogenannte Anrechnungszeitversicherte wegen Arbeitslosigkeit beziehungsweise wegen des Bezuges von ALG II (62,50 Prozent), pflichtversicherte Beschäftigte (28,99 Prozent) sowie nicht pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte (6,85 Prozent) und Sonderfallregelungen. Nimmt man die Staatsbürgerschaft, so stammen die außereuropäischen 796.000 Flüchtlinge vor allem aus acht Herkunftsländern: Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Pakistan, Nigeria, Eritrea und Somalia.

Da viele von diesen Flüchtlingen vermutlich einen längeren Verbleib in Deutschland anstreben, entsteht die enorme Herausforderung, sie als sozialversicherungspflichtige Beitragszahler in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Überwiegend jung , männlich, niedriges Einkommen

Gut zwei Drittel (67,2 Prozent) dieser Rentenversicherten waren Männer (535.000). Die etwa 261.000 Frauen stehen für 32,8 Prozent der Neuversicherten. Für die Rentenversicherung ist auch die Altersstruktur der neuen Mitglieder wichtig. Die Hälfte der Versicherten mit der Staatsbürgerschaft eines Asylherkunftslandes ist jünger als 32 Jahre. Bei den Männern dominieren die Jahrgänge 20 bis 22. Gelingt es, diese Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, könnte dies zumindest kurz- bis mittelfristig ein entlastender Faktor bei der Rentenfinanzierung einer zunehmend alternden Bevölkerung sein.

Daher wäre es angfristig aussichtsreicher für die Rentenversicherung, die Mehrheit der Flüchtlinge stärker zu qualifizieren. Danach könnten sie auch Verdienstchancen außerhalb des Niedriglohnsektors erlangen. Die gegenwärtig zu verzeichnenden Durchschnittseinkommen der Flüchtlinge genügen in der Regel nicht, um selbst eine materielle Grundlage für ausreichende Versorgung im Alter zu erarbeiten.

Qualifikation bleibt Gebot der Stunde

Neben kulturellen und kommunikativen Barrieren verhindern meist ein geringer schulischer Ausbildungsstand oder fehlende formale Berufsabschlüsse eine höherqualifizierte und damit besser vergütete Tätigkeit. Mit den Anforderungen anspruchsvoller Beschäftigungsverhältnisse kann die Mehrzahl der Flüchtlinge nur bedingt mithalten. So hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei einer Erhebung lediglich für 19 Prozent dieser Versichertengruppe „qualifizierte Tätigkeiten ins Auge gefasst“. Im gleichfalls unlängst von der BA veröffentlichten Report „Fluchtmigration“ wird deutlich, dass den Flüchtlingen in der Breite ein für den hiesigen Arbeitsmarkt ausreichendes Bildungs- oder Ausbildungsniveau fehlt. Neben der sozialen und kulturellen Integration werden Bildung und Qualifikation zu Schlüsselfaktoren für einen guten Zugang zum Arbeitsmarkt. Daraus kann dann auch eine ausreichende Altersvorsorge entstehen.