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Rentenversicherung profitiert von sinkender Arbeitslosigkeit

Der gut laufenden Konjunktur sei Dank: Auch für die Rentenversicherung sind die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gute Zahlen. Mehr Beschäftigte bedeuten mehr Rentenbeiträge.

Wie die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Arbeitsmarktbericht für Dezember und das Jahr 2017 berichtete, gingen in Deutschland 44,74 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit nach.

Im Vergleich zum Vorjahr waren das 613.000 Beschäftigte mehr. Außerdem stehen immer mehr von ihnen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Seit mehr als acht Jahren steigt ihre Anzahl nahezu kontinuierlich an. So gingen im Oktober des vergangenen Jahres 32,79 Millionen Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Das wiederum waren 743.000 mehr als ein Jahr zuvor. Dennoch sind noch knapp 2,4 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Welche Auswirkungen haben diese Trends am Arbeitsmarkt für die Sozialsysteme?

Weniger Kosten durch Arbeitslosigkeit

Von diesen Entwicklungen profitiert vor allem der Bund. So sorgen die steigenden Beschäftigtenzahlen erstens für geringere Kosten für Erwerbslose und zweitens für steigende Steuereinnahmen. Zudem muss der Bund weniger Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose übernehmen. Nach einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben all diese Entwicklungen innerhalb einer Dekade dazu geführt, dass die gesamten Kosten durch Arbeitslosigkeit von insgesamt 87,7 Milliarden Euro (2005) um mehr als ein Drittel auf „nur“ noch 56 Milliarden Euro im Jahr 2015 sanken. Zudem verringerten sich in diesem Zeitraum die damit verbundenen Steuermindereinnahmen laut IAB von 16,2 auf 9,3 Milliarden Euro.

Einbußen bei der späteren Rente

Von den 2,4 Millionen Arbeitslosen hatten rund 796.000 Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere 1,59 Millionen Langzeitarbeitslose bezogen Hartz IV-Leistungen, also das sogenannte Arbeitslosengeld II. Bei Erwerbslosigkeit ist die Art der Leistungen für die Rente wichtig. Für Empfänger von Arbeitslosengeld zahlen die Arbeitsagenturen Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 Prozent des früheren Bruttoarbeitseinkommens an den Rententräger. Somit ist die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs für die spätere Rente damit ein Fünftel weniger wert als die vorherige Beschäftigung. Ein Jahr Arbeitslosigkeit bedeuten derzeit für einen Durchschnittsverdiener (2018: 37.900 Euro Jahresbruttoeinkommen) spätere Renteneinbußen von etwas mehr als sechs Euro pro Monat.

Verschlechterungen für Hartz IV-Empfänger

Deutlich schlechter sieht es für jene aus, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes anschließend Hartz IV-Leistungen beziehen. Seit 2005 sind sie bei der Rente deutlich schlechter gestellt. Galten zunächst für Betroffene 400 Euro als fiktiver Monatsverdienst, aus dem sich auch die Rentenansprüche errechneten, wurde dann ab 2007 die Berechnungsgrundlage nahezu halbiert: auf nur noch 205 Euro. Seit 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-II-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Die Folge: Es werden keine Rentenbeiträge mehr abgeführt. Diese Zeit gilt für die Rentenversicherung nur noch als Anrechnungszeit ohne Bewertung. Einziger „Trost“ für Betroffene: Wer vorher einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erworben hatte, verliert diesen in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld II erhält, nicht. Ebenso trägt dieser Zeitraum dazu dabei, die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zu erreichen. Danach kann schließlich eine vorzeitige Altersrente bezogen werden, beispielsweise für schwerbehinderte Menschen und langjährig Versicherte.

Rentenkassen derzeit gut gefüllt

Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt haben dazu geführt, dass die finanzielle Lage in den Rentenkassen besser ausfällt als bislang prognostiziert. Das geht aus den kürzlich vom Bundesversicherungsamt veröffentlichten Schlussdaten für 2017 hervor. So verfügten die 16 Rentenversicherungsträger zum Jahresende insgesamt über mehr als 33,4 Milliarden Euro Rücklagen. Das waren etwa 570 Millionen Euro mehr als im Vormonat und eben auch mehr als unlängst noch von der Deutschen Rentenversicherung vorhergesagt. So hatten deren Finanzexperten eine Nachhaltigkeitsrücklage von knapp 32,9 Milliarden Euro erwartet. Nunmehr entspricht die aktuelle Rücklage 1,61 Monatsausgaben. Damit ist sie gegenüber Ende 2016 (1,62 Monatsausgaben) nahezu unverändert hoch geblieben und übertrifft erneut die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben.