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Rentenpläne der CDU bleiben noch diffus

Während mehrere im Bundestag vertretene Parteien zumindest in den Entwürfen ihrer Wahlprogramme Aussagen zur Rente dokumentieren, herrscht bei der CDU noch eine große Leerstelle.

Lediglich die CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) rammte mit einem Beschluss Ende März ein paar Pflöcke ein.

Deren Forderungen erscheinen zwar angesichts der Situation im deutschen Rentensystem durchaus als sinnvoll, sind allerdings kaum mit der Gesamtpartei kompatibel. So fordert der Wirtschaftsflügel der Partei eine neuerliche Anpassung der Regelaltersgrenze. Sie solle nach der 3:1-Regel ansteigen, wenn die Lebenserwartung weiter zunimmt. Nach dieser Regel erhöht sich das Renteneintrittsalter zum Beispiel um neun Monate, wenn die Lebenserwartung ein Jahr höher ausfällt. Dieses Konzept ist nicht neu. Etliche Wissenschaftler vertreten es schon seit Jahren. In einigen europäischen Ländern findet es bereits Anwendung. Die Modelle unterscheiden sich nur in der Frage, in welchem Verhältnis der Zugewinn an Lebenszeit auf die Lebensarbeitszeit und die Rentenphase aufgeteilt wird.

Absage an Denkverbote

Bislang scheuten die meisten CDU-Politiker allerdings eine erneute Diskussion über das Renteneintrittsalter. In der Rentenkommission der Bundesregierung, die im vergangenen Jahr nach zweijährigen Beratungen nur ein mageres Ergebnis vorlegte, wurde das Rentenalter komplett ausgeklammert. Der Bundesvorstand der CDU-Mittelstandsunion dagegen vertritt die Auffassung, das Denkverbote in der Rentenpolitik fehl am Platze sind. Auch der CDU-Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt hatte im Herbst des vergangenen Jahres einen Vorschlag zur Flexibilisierung des Renteneintrittsalters entwickelt, diesen aber nicht bis ins Detail ausgeführt.

Rolle rückwärts bei der Rente mit 63

Eine klare Ansage kommt von der MIT zur Rente mit 63. Deren Einführung sei ein Fehler gewesen. Sie entziehe dem Arbeitsmarkt Fachkräfte und der Rentenversicherung Beitragszahler. Zudem setze sie Anreize für gesunde und gut qualifizierte Fachkräfte, frühzeitig in Rente zu gehen und auf der Basis geringfügiger Beschäftigung weiterzuarbeiten. Schlussfolgerung: Die Rente mit 63 muss wieder weg.

Auch die Rentenformel will die Mittelstands- und Wirtschaftsunion neu justieren. So soll der Nachhaltigkeitsfaktor von derzeit 0,25 auf 0,5 erhöht werden. Er tariert die Belastungen aus der demografischen Entwicklung zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern aus. Ein höherer Nachhaltigkeitsfaktor hat einen moderateren Anstieg des Rentenbeitrags und einen langsameren Anstieg der Renten zur Folge.

Staatlicher Vorsorgefonds ist ordnungspolitischer Fehler

Weitere Forderungen der MIT für den anstehenden Bundestagswahlkampf: bessere Integration des Themas „Altersvorsorge“ in die schulische Bildung, Beseitigung aller Frühverrentungsanreize, Optimierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Zu Letzterem führt der Beschluss zum Beispiel den Umbau der Riester-Rente in eine reine Zulagenrente und den Ausbau der Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersversorgung an.

Ein Punkt könnte auch mit Blick auf mögliche Parteienbündnisse nach der Wahl von Belang sein: Unter der Überschrift „Synergien statt Konkurrenz“ plädieren die Autoren des Beschlusses für den bestehenden Dreiklang aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Das zielt auf Konzepte rein staatlicher Vorsorgefonds. Solche Gedankenspiele würden nicht nur dem Wettbewerb gegenüber privaten Vorsorgeformen schaden, sondern seien auch ordnungspolitisch falsch.

Nächste Rentenkommission ante portas?

Die Zweifel darüber, ob CDU und CSU mit diesem Forderungspaket in den Wahlkampf ziehen, fallen groß aus. Gerade die zentralen Punkte wie Rentenalter und Rente mit 63 sind äußerst unpopulär. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben die regierenden Parteien in der Rentenpolitik auf Zeit gespielt. Dabei hat ihnen vor allem die Rentenkommission Schützenhilfe geleistet. CDU-Vorsitzender Armin Laschet hat vorsorglich schon mal den Vorschlag unterbreitet, für Entscheidungen zur Rente eine weitere überparteiliche Kommission einzusetzen. Obwohl das Fazit der letzten gerade mal ein Jahr alt ist. Es gilt die aus dem Fußball bekannte Regel: nach der Kommision ist vor der Kommission.