Website-Icon DIA Altersvorsorge

Nach der Reform ist vor der Reform

Das Koalitionsprogramm der zu erwartenden großen Koalition sieht vor, dass eine Expertenkommission über die Entwicklung der Rentenversicherung über das Jahr 2025 hinaus entscheiden soll. Solche Reformkommissionen sind wie die Reformen der Rentenversicherung selbst nichts Neues.

Seit der Einführung der umlagefinanzierten Rente im Jahr 1957 fanden 60 Reformen des Systems statt, viele kleinere und einige größere. Keine der Reformen hat länger als zwei Legislaturperioden gehalten. Die Geschichte des deutschen Rentensystems ist durch ständige Nachsteuerungen geprägt. Daher ist der Vorschlag einer über Parteigrenzen hinaus besetzten Fachkommission an sich ein sinnvoller Weg. Die CDU hatte ihn bereits in ihrem Wahlprogramm. Von da fand er Eingang in den Entwurf des Koalitionsvertrages.

Eine solche Kommission hat mindestens zwei Vorteile. Erstens wird die Entscheidungsfindung aus den üblichen politischen Auseinandersetzungen zunächst herausgehalten. Daher fallen die notwendigen gesetzgeberischen Beschlüsse in der Folge relativ störungsfrei. Schließlich werden die grundlegenden Diskussionen bereits im Vorfeld innerhalb der Kommission geführt. Zweitens entsteht ein Konsens, der über die Grenzen der Parteien, die gerade in Regierungsverantwortung stehen, deutlich hinausreicht. Da Entscheidungen in der Rentenpolitik für sehr lange Zeiträume getroffen werden, schafft eine solche Verständigung mehr Stabilität, wenn sich anschließend die politischen Mehrheitsverhältnisse wieder ändern. Selbst in den Zeiten der schwarz-gelben Koalition unter Helmut Kohl suchte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm immer auch den Austausch mit Rudolf Dreßler, seinem fachlichen Pendent in der SPD.

Weichenstellungen wären erst ab 2030 nötig

Der Zeitraum, ab dem die Entscheidungen der Rentenreformkommission wirken sollen, lässt sich gut aus der demografischen Entwicklung ableiten. Eigentlich wären neue Weichenstellungen erst ab 2030 erforderlich. Bis zu diesem Jahr liefert das Sozialgesetzbuch mit einer Untergrenze für das Rentenniveau und einer Obergrenze für den Beitrag klar definierte Leitplanken für die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher war im CDU-Wahlprogramm auch die Zeit nach 2030 angeführt, für die eine neue Kommission Vorschläge entwickeln sollte.

Ein leicht zu erfüllendes Versprechen

Da die SPD aber eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent im Koalitionsvertrag festhalten wollte, wurde der Einsatz der Reformvorschläge kurzerhand auf die Zeit nach 2025 vorgezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Rentenniveau nämlich ohnehin weitgehend auf dem angestrebten Stand. Lediglich im Jahr 2025 wird es nach der Prognose der Rentenversicherung geringfügig unter diese Grenze sinken. Daher ist die im Koalitionsvertrag zugesicherte Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent ein leicht zu erfüllendes Versprechen. Lediglich wenn sich die Zahl der Beschäftigten deutlich verändern sollte, zum Beispiel durch einen Rückgang der Beschäftigten wegen schlechter Wirtschaftslage oder einer starken Rückwanderung der Arbeitsmigranten aus den EU-Ländern, wären Eingriffe erforderlich.

Ab 2045 nur noch „einfache“ Alterung

Im Zeitraum 2025 bis 2045 schlägt die demografische Entwicklung mit voller Wucht auf die Rentenversicherung durch. Dann gelangen die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Die demografische Pause, die der letzten Regierungskoalition die Entscheidungen in der Rentenpolitik erleichterte, geht damit zu Ende. Ab 2045 entschärft sich dann die Situation wieder, weil die Sozialsysteme nur noch mit einer „einfachen“ Alterung konfrontiert sind.


Die Auflistung der Reformen seit der Einführung der dynamischen Rente zeigt eine Abfolge von Eingriffen und Anpassungen im System. In den rot markierten Jahren kam es zu Verschlechterungen für die Versicherten, in den blauen Jahren verbesserte sich die Situation für die Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Reformen hatten sowohl positive als auch negative Auswirkungen.