Rund drei Viertel der Erwerbstätigen sprechen sich für die Abschaffung eines Systembruchs im deutschen Rentenrecht aus: So zahlt der Arbeitgeber für Altersrentner, die nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, zwar Beiträge an die Rentenversicherung, daraus entsteht aber kein Rentenanspruch für die Beschäftigten. In einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) votierten 73 Prozent der Befragten dafür, dass auch diese Arbeitgeberbeiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer höheren Rente führen.
Versicherungspflicht wird abgelehnt
Die zweitgrößte Zustimmung (65 Prozent) fand der Vorschlag, wonach der Beschäftigte selbst entscheidet, ob er auf seine bislang geltende Versicherungsfreiheit verzichtet. Erklärt er diesen Verzicht, fallen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an, die zu einer Rentensteigerung führen. Am wenigsten konnten sich die Befragten mit einer Versicherungspflicht der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung nach dem Renteneintrittsalter anfreunden.