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Mehrheit gegen Systembruch im Rentenrecht

Rund drei Viertel der Erwerbstätigen sprechen sich für die Abschaffung eines Systembruchs im deutschen Rentenrecht aus: So zahlt der Arbeitgeber für Altersrentner, die nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, zwar Beiträge an die Rentenversicherung, daraus entsteht aber kein Rentenanspruch für die Beschäftigten. In einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) votierten 73 Prozent der Befragten dafür, dass auch diese Arbeitgeberbeiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer höheren Rente führen.

„Damit würde eine Verletzung des Äquivalenzprinzips, das im deutschen Rentensystem gilt, endlich aus der Welt geschafft“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Nach diesem Prinzip stehen den Einzahlungen in die Rentenversicherung jeweils entsprechende Rentenansprüche gegenüber. Bei einer Weiterbeschäftigung von Altersrentnern wird es bislang durchbrochen. „Die Arbeitgeberbeiträge sind lediglich eine Art Steuerungsabgabe, die eine Bevorzugung Älterer zu Lasten jüngerer Arbeitnehmer verhindern soll. Angesichts der demografischen Entwicklung, die einen längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer in den Unternehmen erfordert, ist eine solche Steuerung längst überflüssig geworden“, ergänzt Morgenstern. Stattdessen sollten Anreize geschaffen werden, um das Potenzial der Älteren länger zu nutzen. Daher hatte das DIA in seiner Umfrage, die vom Kölner Marktforschungsinstitut YouGov durchgeführt wurde, verschiedene Vorschläge für eine Änderung des Rentenrechts zur Abstimmung gestellt.

Versicherungspflicht wird abgelehnt

Die zweitgrößte Zustimmung (65 Prozent) fand der Vorschlag, wonach der Beschäftigte selbst entscheidet, ob er auf seine bislang geltende Versicherungsfreiheit verzichtet. Erklärt er diesen Verzicht, fallen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an, die zu einer Rentensteigerung führen. Am wenigsten konnten sich die Befragten mit einer Versicherungspflicht der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung nach dem Renteneintrittsalter anfreunden.