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Mehr Rente für pflegende Angehörige

Pflege lohnt sich (wieder mehr). Für pflegende Angehörige zahlt sich der Einsatz bei der Rente im Alter stärker aus.

Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wird zuhause betreut. In der Regel durch Angehörige, mitunter auch zusammen mit ambulanten Pflegediensten.

Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes waren laut Statistik Ende 2015 in Deutschland 2,86 Millionen Menschen  pflegebedürftig. Fast drei Viertel von ihnen (2,08 Millionen) bleiben trotz Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden. Von diesen rund zwei Millionen Pflegebedürftigen wiederum wurden 1,38 Millionen ausschließlich durch Angehörige betreut.

Die damit verbundenen Belastungen sind enorm: psychisch, physisch und finanziell. Der Stellenwert dieser Pflege ist aber noch deutlich von jener Anerkennung entfernt, die ihr eigentlich gebührt. Das gilt auch für die Anrechnung der Pflegezeit auf die spätere Rente. Hier greifen seit dem 1. Januar 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz allerdings einige Verbesserungen, deren Auswirkungen bereits zu beobachten sind. (Mehr Informationen zum Thema „Pflegende Angehörige“ gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.)

Zusätzlicher Anspruch im Alter

Nach vorläufigen Daten erwarben im Jahr 2016 rund 400.000 Angehörige von Pflegebedürftigen einen zusätzlichen Rentenanspruch. Je nach Dauer steigt dadurch die spätere Rente. Nach einem Jahr Pflege beispielsweise erhöht sich laut Deutscher Rentenversicherung die Monatsrente um bis zu 30 Euro. Durch die Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegereform und die damit einhergehende höhere Differenzierung von Pflegegraden und -leistungen dürfte zukünftig die Zahl der so erworbenen (höheren) Rentenanwartschaften weiter deutlich steigen.

Pflegekassen zahlten mehr Geld

Dafür bekam die gesetzliche Rentenversicherung eigenen Angaben zufolge von den Pflegekassen im Jahr 2017 deutlich mehr Geld. So stiegen die entsprechenden Beitragseinnahmen von rund einer Milliarde im Jahr 2016 auf mehr als 1,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.  Darüber hinaus wird der Ruf lauter, die Pflegezeit wie Erziehungszeiten zu behandeln. Analog zum Elterngeld soll es auch ein Pflegegeld geben. Zumal in Zeiten anhaltenden Mangels an Pflegefachkräften in der stationären Betreuung die häusliche Pflege weiterhin unverzichtbar bleibt. Da viele Pflegende beruflich kürzer treten oder ihre Tätigkeit für eine längerfristiges Pflege ganz aufgeben, müssen sie oft zusätzliche Einbußen bei ihren Rentenanwartschaften in Kauf nehmen. Es fehlt damit also nicht nur aktuell an Einkommen, sondern später auch an Rente.