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Immer mehr Rentner steuerpflichtig

Die erneute Rentenerhöhung von über drei Prozent zur Jahresmitte dürfte nicht bei allen Rentnern ausnahmslos gut ankommen. Viele werden dadurch erstmals steuerpflichtig.

Von der beschlossenen Rentenerhöhung im Westen um 3,22 Prozent und im Osten um 3,37 Prozent zum 1. Juli 2018 profitieren insgesamt rund 20 Millionen Rentner. Doch durch diese Anhebung werden immer mehr von ihnen mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig.

Laut Presseauskunft des Bundesfinanzministeriums werden ab zweitem Halbjahr 2018 voraussichtlich 4,41 Millionen Rentner in Deutschland Steuern zahlen müssen. Für das Jahr 2019 dürfte sich nach vorläufigen Schätzungen die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter auf 4,57 Millionen erhöhen. Damit wäre dann etwa jeder vierte Rentner mit der Steuerpflicht konfrontiert.

Ab 13.817 Euro greift die Steuerpflicht

Alle Rentner, die 2018 in den Ruhestand gehen, dürfen in diesem Jahr maximal eine Altersrente von 13.817 Euro beziehen, um nicht steuerpflichtig zu werden. Unter Berücksichtigung der kommenden Rentenanhebung bedeutet dies maximal ein monatliches (Brutto-)Alterseinkommen von 1.132 Euro in den ersten sechs Monaten und von 1.170 Euro für die zweite Jahreshälfte. Dabei wurden derzeit gültige Frei- und Pauschbeträge bereits eingerechnet. Dazu zählen der Altersentlastungsbetrag (24 Prozent der erstmaligen Rentenbezüge bei 2018er Rentenbeginn), ein Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) sowie die Vorsorgeaufwendungen (1.362 Euro). Das anschließend zu versteuernde Alterseinkommen beträgt in diesem Fall 9.000 Euro und entspricht somit dem Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer für das Jahr 2018. Nicht berücksichtigt in dieser Berechnung sind allerdings sämtliche zusätzlichen Einkünfte – die beispielsweise aus anhaltender Selbstständigkeit, Arbeitslohn oder Mieten stammen.

Steuerpflichtiger Anteil steigt von Jahr zu Jahr

Von Jahr zu Jahr steigt auch der Besteuerungsgrad der Alterseinkommen kontinuierlich an. So betrug 2005 beim Renteneintritt der steuerpflichtige Anteil einer Rente zunächst nur 50 Prozent. Bis zum Renteneintrittsjahr 2040 wird gemäß Alterseinkünftegesetz dieser Anteil sukzessive auf 100 Prozent erhöht. Während der Anstieg in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst schneller erfolgte, fällt er ab dem Jahr 2020 niedriger aus. Im Gegenzug werden die anrechenbaren Vorsorgeausgaben in der Erwerbsphase entsprechend bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei gestellt. Diese gesetzliche Regelung wurde auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt. Sie soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Online stellt das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Übersicht mit allen Eckdaten zur Rentenbesteuerung bei Renteneintritt im Jahr 2018 zur Verfügung.