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Härtefallfonds für DDR-Rentner soll 2020 kommen

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union wurde für bis heute benachteiligte DDR-Rentnergruppen eine Lösung vereinbart. Nun soll 2020 ein Härtefallfonds eingerichtet werden.

Es könnte ein wichtiges Zeichen der Rentengerechtigkeit zwischen Ost und West werden, wenn der Härtefallfonds tatsächlich kommt. Dabei geht es nicht um unterschiedliche Rentenhöhen in den alten und neuen Bundesländern, sondern um die fällige Anerkennung spezifischer Lebensleistungen. Für etliche Betroffene kommt die Regelung aber zu spät.

Im Zuge der Wiedervereinigung und in den Jahren danach sollten mit Hilfe des Rentenüberleitungsgesetzes vorhandene Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der einstigen DDR dem Westrecht angepasst werden. Dabei fielen aber bestimmte Berufsgruppen durch den Rost. Entweder es fehlte das Geld oder es gab keine Einigung über die jeweiligen Zuständigkeiten. So wurden die Anerkennung dieser Regelungen und die Anerkennung von zu DDR-Zeiten erworbenen Versorgungsansprüchen bis heute immer wieder zum politischen oder juristischen Streitfall. Einige Rentnergruppen klagten sich sogar bis zum Europäischen Gerichtshof durch, allerdings vergeblich.

Wer ist betroffen?

Im Kern geht es um 17 verschiedene Personen- und Berufsgruppen und damit um mehrere Hunderttausend Menschen, die vom Härtefallfonds profitieren sollen. Sie kamen in der DDR in den Genuss spezifischer Regelungen zur Altersvorsorge, zumeist durch eine Art Zusatzversorgung. Neben Eisenbahnern und Bergleuten sind u. a. Ingenieure, Spitzensportler, Postmitarbeiter, Hebammen, Künstler, Balletttänzer, Professoren, Krankenschwestern, geschiedene Frauen, Zwangsausgesiedelte oder DDR-Flüchtlinge betroffen. Mitarbeiter der Bahn hatten zu DDR-Zeiten zum Beispiel eine eigene betriebliche Altersversorgung, deren fortlaufende Zahlungen aber weder die Deutsche Bahn noch die gesetzliche Rentenversicherung übernehmen wollten. Den Bergleuten gleichgestellt waren seinerzeit die Arbeiter in der Braunkohleverarbeitung. Ihre hohen Renten wurden jedoch nur bis 1996 bezahlt und anschließend einfach eingestellt. Auch noch vor der Wende geschiedene ostdeutsche Frauen waren und sind ärmer dran. Einen Versorgungsausgleich sah das DDR-Recht nicht vor.

Mauerfalljubiläum brachte wieder Bewegung

Für diese Personengruppen vereinbarten Union und SPD im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Härtefallfonds. Doch dieses Vorhaben setzten sie bislang nicht um. Im diesjährigen Umfeld des 30jährigen Mauerfall-Jubiläums kam durch verschiedene Fraktionen wieder Bewegung in den Prozess. Darauf reagierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und äußerte sich gegenüber dem Fernsehsender MDR: „Für die Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, unter welchen Voraussetzungen bestimmten ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern, die sich durch die Rentenüberleitung benachteiligt sehen, ein Ausgleich außerhalb des Rentenrechts über eine solche Fondslösung gewährt werden kann. Die nähere Ausgestaltung eines Fonds hängt von den Ergebnissen dieser Prüfung ab und muss vertieft fachlich vorbereitet sowie politisch entschieden werden.“

Einmalzahlungen als Ausgleich im Gespräch

Involviert in die Verhandlungen sind neben Vertretern von Bund und Ländern auch das BMAS sowie Interessenvertreter der betroffenen Rentnergruppen. Zur Diskussion stehen Einmalzahlungen in einer Höhe zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Doch dieses Geld muss der Finanzminister erst noch in den Bundeshaushalt einstellen, gegebenenfalls mitfinanziert von den Ländern. Bei 15.000 Euro pro Person kommen laut Schätzungen rund sieben Milliarden Euro zusammen. So soll bis zum 30. Juni 2020 zwar noch ein Kompromiss zustande kommen, doch fließen könnten die Zahlungen wohl erst ein Jahr später, wenn das nötige Geld im Bundeshaushalt für 2021 eingeplant ist.

Ist Härtefallfonds der passende Begriff?

Ohne Frage stand die bundesdeutsche Rentenpolitik mit der Wiedervereinigung vor einer gewaltigen Herausforderung. Grundsätzlich wurden jedoch für die meisten Ostdeutschen auch praktikable Lösungen gefunden. Nunmehr geht es jedoch darum, noch vorhandene Gerechtigkeitslücken zu schließen. Der geplante Härtefallfonds kann dafür ein richtiger Ansatz sein, aber ist es auch der passende Begriff? Eine andere Bezeichnung hätte zugleich ein Zeichen für mehr Rentengerechtigkeit setzen können. Schließlich geht es in erster Linie nicht so sehr um „Härtefälle“, sondern vielmehr um die Anerkennung von Lebensleistungen sowie von zu DDR-Zeiten rechtmäßig erarbeiteten zusätzlichen Versorgungsansprüchen. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es dafür durchaus an der Zeit, zu akzeptablen Lösungen zu kommen.