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Grüne Vorschläge zur Rente schon im Bundestag

Bündnis 90/Die Grünen brachten mit einem Antrag im Bundestag schon mal Teile ihres Wahlprogramms probeweise in die politische Debatte ein.

Dieser Antrag (19/27213), über den der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beriet, enthält viele Forderungen zur Alterssicherung, die auch im Entwurf des Wahlprogramms der grünen Partei für die Bundestagswahl enthalten sind.

Zum Beispiel die Einführung einer Bürgerversicherung. Alle sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und mittelfristig auch auf alle Einkommensarten Beitrag zahlen. In einem ersten Schritt sollen zum Kreis der Pflichtversicherten die nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen, Abgeordnete und Minijobber hinzukommen. Zumindest mit den Selbstständigen hat die Partei eine Personengruppe dabei, die auch der Partner in einer schwarz-grünen Koalition sich als Pflichtversicherte gut vorstellen kann. Die Absicherung der Selbstständigen hat die CDU schon seit mehreren Legislaturperioden auf der Agenda, ohne dabei jedoch ans Ziel zu kommen.

Vorschläge aus dem Wahlprogramm

Auch einige weitere Forderungen des Antrags finden sich im Wahlprogramm wieder: Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und ein Einwanderungsgesetz, das einen unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bietet. Die Grundrente wollen Bündnis 90/Die Grünen zu einer Garantierente ausbauen.

Während der aktuelle Antrag sich auf Maßnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung konzentriert, enthält das Wahlprogramm auch einige Vorschläge zu den Säulen 2 und 3 der Alterssicherung. Anders als manch andere Partei links der Mitte bekennen sich die Grünen zur kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Riester-Rente, mit der die Partei noch nie warm geworden ist, halten sie dafür aber nicht für geeignet. Ähnlich wie bei der Bürgerrente stellen sie sich für die kapitalgedeckte Altersvorsorge einen Bürgerfonds vor. Mit ihm sollen die Menschen am Wertzuwachs der Wirtschaft partizipieren.

Bürgerfonds als Standard für die Betriebsrente

Der Bürgerfonds soll mit einer sogenannten Opt-out-Regelung gekoppelt sein. Sprich: In den Fonds zahlen alle ein, die nicht ausdrücklich widersprechen. Gedacht ist er als Standardlösung für die betriebliche Altersversorgung. Wie die Opt-out-Regelung für Bürger funktioniert, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind, dazu gibt das Wahlprogramm allerdings keine Auskunft. Auch nicht zur Gefahr, dass mit einer solchen Lösung in der betrieblichen Altersversorgung bestehende Versorgungswerke kannibalisiert werden könnten.

Spätere Kehrtwendungen nicht ausgeschlossen

Die Stellungnahmen der anderen Parteien zu dem aktuellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sollte man sich merken. Es wird interessant sein, wie die Reaktion auf diese Vorschläge ausfallen, wenn es nach der Bundestagswahl zu Koalitionsverhandlungen kommt. Da ist vielleicht so manche Kehrtwendung zu beobachten. Die parlamentarische Geschichte hält dazu ein eindrucksvolles Beispiel parat. In der Opposition lehnte die SPD einst einen demografischen Faktor für die Rentenformel ab. Als sie dann kurze Zeit später selbst die Regierungsmehrheit im Bundestag hatte, führte sie ihn ein, allerdings unter einem anderen Namen.