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Bis 2024 kommt auch die Renten-Einheit

Am 31. Dezember 2018 ist Deutschland länger vereint, als Mauer und Stacheldraht es getrennt haben. Der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018 zieht eine positive Bilanz.

Seit der Wiedervereinigung haben sich Ost- und Westdeutschland kontinuierlich aufeinanderzubewegt und die Angleichung der Lebensverhältnisse ist insgesamt weit vorangeschritten. So der Tenor des Berichts.

In Texten und Grafiken bilanziert er den Stand der deutschen Einheit und stellt Erfolge, Probleme und Tendenzen dar. Er beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen und mit den strukturellen Veränderungen. Zum Beispiel zur Rente.

Geringerer Rentenwert im Osten

2017 betrug der Rentenwert Ost 28,66 Euro und lag damit weiterhin unter dem Rentenwert West mit 30,45 Euro. Das entsprach 94,1 Prozent des Wertes im Westen. Doch ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch ein Rentenwert existieren. Er soll für soziale Gerechtigkeit und einen stärkeren Zusammenhalt in Deutschland sorgen. Die Angleichung der Renten in Ost und West soll dann vollzogen sein, so der aktuelle Stand.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wirkt

Bereits im Juni vergangenen Jahres beschloss der Bundestag das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sollen die Rentenwerte Ost an die Rentenwerte West bis 2024 einheitlich angeglichen werden. Ein Jahr später, zum ersten Juli 2018 wurden die Renten im ersten Schritt auf 95,82 Prozent des Westwerts angehoben. In einem zweiten Schritt sollen bis 2019 die Renten auf 96,5 Prozent angeglichen werden. Bis 2024 wird eine Angleichung der Renten Ost auf 100 Prozent des Westwerts erfolgen, so das Ziel des Abschlussgesetzes.

Einheitlich bis 2024

Falls die Löhne im Osten Deutschlands in den nächsten Jahren doch deutlicher steigen, würde sich die Angleichung der Rentenwerte ebenfalls schneller vollziehen. Der Gesetzgeber sieht vor, immer den günstigeren Anpassungspfad zu wählen. Zudem ist durch die Rentenangleichung in festgelegten Schritten garantiert, dass bis 2024 im gesamten Bundesgebiet ein einheitlicher Rentenwert gelten wird. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße im Osten werden mit der jährlichen Rechengrößen-Verordnung ebenfalls schrittweise angehoben.