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Arbeiten trotz Rente – lohnt das?

Seit Anfang des Jahres gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rentenzahlung gleich bleibt, auch wenn im Alter zusätzlich gearbeitet wird. Aus steuerlicher Sicht ist das jedoch nicht immer sinnvoll.

Lohnt sich der Hinzuverdienst bei vorgezogenem Rentenbeginn? In Bezug auf die Höhe der Rente lautet die Antwort „Ja“. Seit Wegfall der Gehaltsgrenzen zum 1. Januar 2023 kommt es zu keiner Kürzung der Rentenzahlung, wenn der Rentenempfänger berufstätig ist – und das egal bei welchem Gehalt.

Mit Blick auf das Nettoeinkommen aus dem Hinzuverdienst ist allerdings Vorsicht geboten. Mitunter wird die berufliche Tätigkeit stark besteuert, was das Arbeiten im Alter unattraktiv macht. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dafür rechneten die Forscher verschiedene Szenarien durch. Je höher dabei die gesetzliche Rente und der Hinzuverdienst ausfallen, desto mehr steigen auch die Abgaben. Das ist in Deutschland grundsätzlich so geregelt, damit obere Einkommen stärker belastet werden als untere. Jedoch müssen Rentner hierbei deutlich mehr vom Brutto abgeben als Nicht-Rentner. Selbst bei niedrigem Gehalt fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben höher aus als bei einem normalen Erwerbstätigen.

So verbleiben einem Single-Rentner mit einer Rente von 1.250 Euro aus seinem Job mit rund 2.100 Euro brutto lediglich 1.300 Euro netto. Das macht eine Abgabenlast von über 38 Prozent. Zum Vergleich: Würde er nicht in Rente sein, läge der Nettolohn bei gleicher Tätigkeit bei über 1.500 Euro – also rund 200 Euro mehr. Die Abgabenlast betrüge nur 26,6 Prozent. Durch seine Tätigkeit sammelt er allerdings auch weiterhin Rentenpunkte, was seine gesetzliche Rente erhöht. Bei Gutverdienern sieht die Lage noch drastischer aus. Bei einem Bruttolohn von rund 8.300 Euro sind bei diesem Rentner netto nur 4.500 Euro übrig. Das entspricht einer Abgabenlast von 46 Prozent. Würde dieser Single-Rentner noch nicht im Ruhestand sein, hätte er monatlich rund 350 Euro mehr zur Verfügung, obwohl er bereits den Spitzensteuersatz zahlt.

Die Krux mit der Steuer

Die Ursache für diese Ungerechtigkeit liegt im Steuersystem. Seit 2005 wird die Besteuerung der Rente schrittweise von einer vor- auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente in der Auszahlungsphase am Ende der Umstellung dann in voller Höhe der Einkommenssteuer unterliegt. Im Gegenzug dazu sind die Rentenbeiträge während des Berufslebens steuerfrei. Die Rentenzahlung kann daher dafür sorgen, dass der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer bereits ausgeschöpft ist. Somit ist der Hinzuverdienst während der Rentenzeit vollständig steuerpflichtig. Noch vor ein paar Jahren wurde bei einem Einkommen von über 525 Euro im Monat zusätzlich die Rente gekürzt. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll Rentner nun eigentlich dazu motivieren, in Zeiten des Fachkräftemangels die Erwerbstätigkeit fortzuführen. In Bezug auf die Nettoeinkünfte senken die hohen Abgaben jedoch die Arbeitsanreize.

In diesem Fall lohnt ein Hinzuverdienst am ehesten

Neben Single-Rentnern rechneten die Forscher ebenso verschiedene Szenarien von Ehepaaren durch. Steuerlich am sinnvollsten ist dabei, wenn der Ehepartner mit der höheren Rentenzahlung nicht arbeitet und der Ehepartner mit der niedrigeren Rente weiter berufstätig bleibt. Im gerechneten Fall beträgt die Bruttorente des Mannes 15.000 Euro im Jahr und die der Frau 10.000 Euro (unterste Tabelle, linke Spalte). Das Gehalt der Frau wird in diesem Fall „nur“ zu 32,5 Prozent versteuert. Hat der Mann hingegen eine Bruttorente von 25.000 Euro im Jahr, steigt die Abgabenlast wieder auf knapp 38 Prozent.

Bis jetzt ist die Zahl der Menschen, die im Alter hinzuverdienen, trotz Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen gering. Wer sich dazu entscheidet, arbeitet mehrheitlich in einem Minijob.