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Alterssicherung der Landwirte unter Druck

Die traditionelle Alterssicherung der Landwirte (AdL) verliert zunehmend an Bedeutung. Das gilt sowohl für die Anzahl der versicherten Landwirte und mitversicherten Ehegatten als auch für den Empfängerkreis von AdL-Rentenbezügen.

Alle vier Jahre dokumentiert ein Lagebericht der Bundesregierung die Versorgung der in der Rentenversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer versicherten Personen. Danach schrumpfte die Anzahl der auf diese Weise versicherten Personen binnen vier Jahren (2013 – 2017) von rund 237.000 auf knapp 200.000.

Das entspricht einem Rückgang von rund 15 Prozent. Dabei sank die Zahl der versicherten Unternehmer um etwa elf Prozent auf knapp 141.000 und die der versicherten Ehegatten um rund 25 Prozent auf  51.500. Zudem wird in dieser Form der Rentenversicherung nach wie vor häufig die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht genutzt. Als Grund für diese Entwicklungen nennt der Report die anhaltenden „strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft“.

Demografischer Wandel hinterlässt Spuren

Wie die Alterssicherung der Landwirte zunehmend vom demografischen Wandel sowie dem damit einhergehenden Bedeutungsverlust beeinflusst wird, lässt sich auch an der Entwicklung der Altersstruktur der AdL ablesen. So sind fast drei Viertel der versicherten Landwirte und Ehegatten (74 Prozent) mittlerweile älter als 45 Jahre. Mehr als 35 Prozent haben bereits das 55. Lebensjahr erreicht. Auch der Anteil der über 65-Jährigen hat sich im Berichtszeitraum stark erweitert. Umgekehrt fehlt es an Nachwuchs und damit an einer ausreichenden Anzahl von Beitragszahlern. Lediglich rund zehn Prozent aller Versicherten sind unter 35 Jahren.

Zahl der Rentner geht zurück

Aber auch die Zahl der Rentenbezieher unter den Landwirtinnen und Landwirten ist seit nahezu einer Dekade rückläufig. So hatte das landwirtschaftliche Alterssicherungssystem Mitte 2017 rund 590.000 Renten ausgezahlt. Vier Jahre zuvor waren es noch 2,6 Prozent mehr gewesen. Insgesamt wurden etwa 380.000 Altersrenten ausgezahlt. Davon gingen fast 200.000 an Männer und etwa 181.000 an Frauen. Darüber hinaus überwies die AdL rund 38.000 Erwerbsminderungsrenten und etwa 169.000 Renten an Witwen und Witwer. Zwar habe es bei den Hinterbliebenenrenten einen Rückgang von rund 6,4 Prozent gegeben, dennoch prognostiziert der Lagebericht bis 2027 steigende Rentenausgaben in diesem Bereich im Umfang von jährlich durchschnittlich 0,5 Prozent. Im  Jahr 2016 betrug der Bundeszuschuss zu diesem Alterssicherungssystem circa 2,22 Milliarden Euro.

Ergänzung durch Altenteil-Anspruch

Dies sei vor allem dem weiter anhaltenden Strukturwandel geschuldet. Damit einher geht ein „deutlicher Rückgang der Beitragszahler“. Daher ist der Bund finanziell weiter gefordert. Im Jahr 2017 betrug der AdL-Beitrag übrigens in den alten Ländern monatlich 241 Euro und in den neuen Ländern 216 Euro. Einkommensschwächere landwirtschaftliche Unternehmer werden durch Beitragszuschüsse entlastet. Die Alterssicherung der Landwirte nimmt im deutschen Altersvorsorgesystem eine Sonderrolle ein. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung ist sie von vornherein lediglich als Teilsicherung angelegt. Die Renten erreichen bei weitem nicht das Niveau der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist vornehmlich durch die herkömmlichen Strukturen im ländlichen Raum begründet. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass die versicherten Landwirte ihre Alterssicherung traditionell durch sogenannte Altenteil-Ansprüche oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge individuell ergänzen.