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Aktienrente – gut gemeint ist nicht gut gemacht

Nun kommt sie also doch – die Aktienrente. Das Projekt stand aus akuten Sparzwängen aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts zum Bundeshaushalt zunächst auf der Kippe.

Die Bundesregierung hat sich aber inzwischen auf ein zweites Rentenpaket geeinigt. Es soll das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren – auch durch den Aufbau des sogenannten Generationenkapitals, das vorher als Aktienrente firmierte. Für die gesetzliche Rente sollen so zusätzliche Mittel an den Kapitalmärkten erwirtschaftet werden. Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag die Gesetzesvorlage absegnen.

Der Aufbau des Generationenkapitals soll über eine Stiftung erfolgen und größtenteils kreditfinanziert sein. Hierzu nimmt die Stiftung in diesem Jahr ein Darlehen in Höhe von zwölf Milliarden Euro auf. Der Betrag soll in der Folgezeit jährlich um drei Prozent steigen. Hinzu kommen 15 Milliarden Euro, die der Bund bis 2028 aus eigenen Mitteln – etwa durch die Übertragung von Vermögenswerten wie Unternehmensbeteiligungen – beisteuern will.

Durch die Anlage des Geldes am Kapitalmarkt, vor allem in Aktien und Fonds, soll das Fondsvermögen bis 2036 auf 200 Milliarden Euro anwachsen und dann jährlich zehn Milliarden Euro Ertrag erwirtschaften, die als Zuschuss in die Rentenversicherung fließen.

Entlastung erst nach den Zinskosten

Verbände, wie der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.), begegnen der geplanten Darlehensfinanzierung mit Skepsis und Kritik, denn ursprünglich war mal das schwedische Vorbild vorgesehen. In Schweden erfolgt die Finanzierung nicht über ein Staatsdarlehen, sondern über regelmäßige Beitragszahlungen der Arbeitnehmer in einen staatlich organisierten Fonds bzw. in Fonds privater Anbieter.

Wertsteigerungen des Generationenkapitals müssen zunächst einmal die Zinskosten des Bundes erwirtschaften, um nominal keinen Verlust zu machen. Jetzige Rentner oder auch die demnächst aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Babyboomer werden nicht von der Aktienrente profitieren, denn nennenswerte Rendite wird auch am Aktienmarkt nicht über Nacht, sondern eher über Jahrzehnte hinweg erwirtschaftet.

Beiträge steigen an

Die neuen Pläne der Regierung sehen keine Rentenkürzung und keine Erhöhung des Renteneintrittsalters vor. Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2039 und darüber hinaus bei 48 Prozent stabilisiert werden – gemeint ist das Verhältnis der Standardrente (45 Jahre Einzahlungen) zum aktuellen Durchschnittslohn. Über das Verhältnis der eigenen Altersrente zum persönlichen Arbeitseinkommen der letzten Erwerbsjahre sagt das Rentenniveau somit nichts aus.

Die Fixierung des Rentenniveaus beruht neben der Finanzierung durch das Generationenkapital auch auf höheren Rentenbeiträgen. Bis 2027 sollen diese bei 18,6 Prozent stabil bleiben, ab 2028 ist eine Erhöhung auf 20 Prozent zu erwarten. Im Jahr 2030 werden es dann voraussichtlich 22,3 Prozent sein. Die Belastung für die Beitragszahler steigt also trotz Aktienrente.

Zu spät und obendrein nicht sicher vor Zugriff

Einschätzung des Rentenpakets: Gut gemeint, ist leider nicht gut gemacht. Das war schon bei der Riester- und Rürup-Rente so. Außerdem kommt die Aktienrente spät, sehr spät. Die Kreditfinanzierung ist zudem eine schwere Last. Ohnehin besteht wegen der Schuldenbremse die Gefahr, dass das Stiftungsvermögen zu einem späteren Zeitpunkt wieder umetikettiert wird, wenn die Renditeerwartungen nicht erfüllt werden. Den Bundestagsabgeordneten kann es egal sein. Ihre Altersversorgung ist ohne irgendeine Eigenleistung gesichert: 250 Euro monatliche Pensionsansprüche pro Mandatsjahr. Gerade eben haben sich die Parlamentarier noch eine Erhöhung um sechs Prozent genehmigt. Zum Vergleich: Für 250 Euro Monatsrente muss ein Versicherter vier Jahre Höchstbeitrag aus eigener Tasche in die Rentenkasse einzahlen – das sind weit über 60.000 Euro.


Gastautor Dr. Marc-Oliver Lux ist Vermögensverwalter bei der Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München.