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Ackern fürs Alter – Landwirte und ihre Rente

Regelmäßig fasst ein Bericht Daten zur Alterssicherung der Landwirte zusammen. Das Fazit daraus: viel ackern, wenig Ertrag.

Die Bundesregierung ist seit 1997 gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre einen „Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte“ (AdL) zu erstellen. Ende November wurde der aktuelle Bericht in einer vorläufigen Fassung veröffentlicht.

Er informiert über Versichertenzahlen, Rentenhöhen und die Finanzierung der Alterssicherung auf dem Lande. Außerdem enthalten: verschiedene Modellberechnungen zur Perspektive der AdL-Finanzierung. Daraus ergeben sich für die kommenden zehn Jahre verschiedene Szenarien für künftige Beitragssätze und Rentenwerte.

Die Alterssicherung der Landwirte wurde als eigenständiges Sondersystem bereits im Jahr 1957 eingeführt. Sie dient dazu, die Altersvorsorge für landwirtschaftlich tätige Unternehmer, deren Partnerinnen und mitarbeitende Familienangehörige zu ergänzen. Der Leistungskatalog und die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch wurde das AdL-System bewusst als Teilsicherung konzipiert, was sich für die Versicherten sowohl auf der Beitrags- wie auf der Leistungsseite niederschlägt. Das ist der besonderen Situation von Landwirten und Beschäftigten in der Landwirtschaft geschuldet. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Versorgungsberechtigten zusätzlich eine freiwillige Vorsorge aufbauen. Dies kann auch durch individuelle Altenteilansprüche erfolgen. Ebenso werden ältere Landwirte oftmals durch familiäre Strukturen in der Phase des Renteneintritts aufgefangen.

Zahl der Versicherten geht zurück

Im Berichtszeitraum ab 2017 ist der Versichertenbestand um nahezu 15 Prozent gesunken. Zum Stichtag 30. Juni 2021 waren noch etwas über 170.000 Versicherte in der AdL registriert. Gründe dafür gibt es sicher so einige: struktureller Wandel auf dem Lande, schwankende Milchquoten oder Erzeugerpreise, klimatisch bedingte Ernteausfälle, fehlende Perspektiven für Landwirte. Dies alles führt auch dazu, dass sich viele der in der Landwirtschaft Tätigen von der Versicherungspflicht befreien lassen. 2021 waren es rund 246.000. Im Bericht wird dafür als Hauptgrund eine Tätigkeit beziehungsweise ein Zuverdienst außerhalb der Landwirtschaft aufgeführt.

Weniger Einnahmen, höhere Bundeszuschüsse

Da einerseits die Zahl der Beitragszahler zurückging und sich andererseits die Zahl derjenigen erhöhte, die sich von der Beitragspflicht befreien lassen, sind die Beitragseinnahmen während der letzten Jahre gesunken. Im Rechnungsjahr 2020 betrugen die Einnahmen für die Alterssicherung der Landwirte rund 536 Millionen Euro. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wird vom Bund getragen. Der entsprechende Bundeszuschuss lag im Jahr 2020 bei ca. 2,35 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass etwa 81 Prozent der Ausgaben für die Alterssicherung der Landwirte durch Steuermittel finanziert wurde; Tendenz steigend.

Renten auf niedrigem Niveau

Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Regelaltersrenten betrug zum 30. Juni 2021 für Unternehmerinnen und Unternehmer in der deutschen Landwirtschaft 514 Euro und für Ehegatten 308 Euro. Versorgungsberechtigte mitarbeitende Familienangehörige verzeichneten eine durchschnittliche Höhe bei den Regelaltersrenten von 192 Euro monatlich. Der deutlich geringere Betrag ist auch dem Fakt geschuldet, dass diese in der Regel geringere Beitragszeiten verzeichnen. Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Renten wegen Erwerbsminderung lag 2021 im landwirtschaftlichen Sektor bei jeweils 365 Euro. Bei vorzeitigem Renteneintritt wurden im Schnitt 403 Euro Monatsrente gezahlt. Witwenrenten erhielten Frauen durchschnittlich 350 Euro und Witwer 97 Euro monatlich.

Unsichere Perspektiven für die Rentenfinanzierung 

Für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Alterssicherung in der kommenden Dekade gibt es verschiedene Modelle. Zu den wichtigsten Ergebnissen dieser Berechnungen zählen unter anderem die folgenden Punkte. Erstens: Der Rückgang an Beitragszahlern wird bis zum Jahr 2031 voraussichtlich rund drei Prozent pro Jahr betragen. Aufgrund verschiedener Faktoren rechnet der Bericht mit einem jährlichen Plus in Höhe von 1,5 Prozent bei den jährlichen Beitragseinnahmen. Zudem wird der Rentenbestand sukzessive abnehmen, jährlich um 0,7 Prozent. Genau um diesen Wert können auch die jährlichen Rentenausgaben bis zum Jahr 2027 steigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich künftige Rentenanpassungen an denen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Infolge dieser Entwicklung soll der jährliche Bundeszuschuss an die Alterssicherung der Landwirte bis 2031 auf etwa 2,46 Milliarden Euro leicht ansteigen.