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Vermögen vererben, aber richtig

Erbenstudie

Der Übergang von Geld, Aktien und Immobilien an die nächste Generation sollte nicht erst für die Zeit nach dem Tod per Testament geregelt werden. Ein guter Plan, rechtzeitig sein Vermögen zu regeln, vermeidet Steuern und Streitpotenzial für die Nachkommen.

Bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr könnten im Laufe des nächsten Jahrzehnts hierzulande durch Erbschaften oder Schenkungen den Besitzer wechseln.

Das ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Jede fünfte Erbschaft liegt dabei sogar über 250.000 Euro, ermittelten die Meinungsforscher von YouGov zusätzlich. Nicht selten gibt es Streit um den Nachlass, nicht nur bei solchen Summen. „Das individuelle Gerechtigkeitsempfinden, persönliche Befindlichkeiten und familiäre Emotionen hängen nicht vom Wert eines Nachlasses ab“, weiß Vermögensverwalter Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH, „selbst um wenige tausend Euro kann leidenschaftlich gestritten werden.“  Wie lässt sich Vermögen ohne Zwist günstig weitergeben?

Nicht nur letzter Wille

Der sicherste Weg zum Streit ist wahrscheinlich, gar nichts zu tun. Dann greifen nach dem Ableben die gesetzlichen Regelungen und diese orientieren sich vorrangig an klassischen Verwandtschaftsverhältnissen. Ehepartner und Kinder sind zum Beispiel bevorzugt. Lebenspartner oder Stiefkinder gehen in der Regel leer aus. Zu modernen Patchworkfamilien passt das oft gar nicht und selbst in traditionellen Familien kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenn etwa das Wohnhaus plötzlich dem verbliebenen Ehepartner gemeinsam mit den Kindern gehört und diese ihre Anteile ausbezahlt haben wollen.

Deswegen ist es sicher sinnvoll, ein Testament zu hinterlassen. Dazu reicht im Prinzip eine eigenhändige, handschriftliche Fassung des letzten Willens mit Ort, Datum und Unterschrift. Trotzdem raten Vermögensexperten wie Claus Walter dazu, es nicht dabei zu belassen. „Wer seinen Nachlass zielgerichtet weitergeben und Streit vermeiden will, sollte frühzeitig das Gespräch mit den potentiell Begünstigten suchen, die Erwartungshaltung der gesetzlichen Erben kennen und klare eigene Absichten äußern“, rät er. „Ein Testament allein reicht noch nicht, um den letzten Willen zu garantieren.“

Vermögen passend weitergeben

Sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wer was und wann bekommt, hilft, Konflikte zu vermeiden. Aber mehr noch: „Die vorausschauende Nutzung der alle zehn Jahre zur Verfügung stehenden Schenkungsfreibeträge kann den Begünstigten viel Geld sparen“, rät Rainer Laborenz, Geschäftsführer bei der Offenburger azemos Vermögensmanagement GmbH. „Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je nachdem, welches Verwandtschaftsverhältnis zu dem Verstorbenen besteht und in welcher Größenordnung Vermögen vererbt oder verschenkt wird.“ Damit trotz Schenkungen im Erbfall kein großer Familienzwist entsteht, muss der Erblasser klare Regelungen verfügen. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen Vererben und Vermachen zu kennen, obwohl das viele häufig vermischen.

Ergänzende Bestimmungen durch Vermächtnisse

In einem Testament wird in der Regel festgelegt, wer zu welchen Anteilen ein Stück des Gesamtvermögens erbt. Alles gehört dann der so entstehenden Erbengemeinschaft zu den festgelegten Anteilen zusammen. Sie muss auch gemeinsam bestimmen, was damit geschieht. Sollen Immobilien, Schmuckstücke oder Kunstwerke an spezielle Personen gehen, kann das durch ein Vermächtnis zusätzlich festgelegt werden. So können auch Freunde, Vereine oder andere Organisationen eine Zuwendung erhalten, ohne Erben zu sein. Jedoch ohne fachliche Hilfe eines Notars oder spezialisierten Anwalts kommt es hier schnell zu rechtlich missverständlichen Formulierungen. Der letzte Wille landet dann nicht selten vor Gericht. Damit am Ende kein Streit um Erbe, Pflichtteile und Vermächtnisse ausbricht, lohnt es sich, fachlichen Rat einzuholen und rechtzeitig öfter zu verschenken als zu vererben.