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Urlaubsgeld – über die Hälfte geht leer aus

Das Urlaubsgeld kann eine willkommene Finanzspritze sein – allerdings erhält rund jeder zweite deutsche Beschäftigte diese Sonderzahlung nicht.

In den 1950er Jahren gab es im westlichen Nachkriegsdeutschland die ersten freiwilligen Zahlungen von Urlaubsgeld. Später wurde diese Art Sonderbonifikation auch Bestandteil zahlreicher Tarifverträge.

Das führte dazu, dass vor allem Beschäftigte in Unternehmen beziehungsweise Branchen mit Tarifbindung Urlaubsgeld erhalten. In der Privatwirtschaft profitieren 73 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen von Urlaubsgeld. Dem gegenüber bekommen in Unternehmen ohne Tarifvertrag lediglich 35 Prozent Urlaubsgeld. Das der Hans-Böckler-Stiftung nahestehende Online-Portal Lohnspiegel.de hat die Angaben von mehr als 57.000 Beschäftigten zwischen Mai 2020 bis Ende April 2021 ausgewertet. Demzufolge erhalten 46 Prozent der Beschäftigten in der deutschen Privatwirtschaft Urlaubsgeld überwiesen.

Am häufigsten profitieren westdeutsche Männer

Bei der Befragung gaben deutschlandweit 49 Prozent der Männer und 41 Prozent der Frauen an, dass sie Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der bereits erwähnten Tarifbindung, der Unternehmen im Westen häufiger unterliegen, wird in Ostdeutschland deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt. Nur jeder Dritte (33 Prozent) kann in den neuen Bundesländern damit rechnen. Im Westen sind es 48 Prozent. Einen weiteren Aspekt stellt die Unternehmensgröße da. Je mehr Beschäftigte, desto eher erfolgt eine Zahlung. Größere Betriebe sind häufiger tarifgebunden.

Unterschiede in der Höhe und bei den Modalitäten

Das Spektrum der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung fällt je nach Beruf beziehungsweise Branche differenziert aus. Laut Befragung beträgt es in diesem Jahr zwischen 155 bis zu 2.558 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe – ohne Berücksichtigung von Zulagen oder Zuschlägen. Während ostdeutsche Beschäftigte in der Landwirtschaft oder im Hotel- und Gaststättengewerbe mit sehr geringen Bonifikationen rechnen müssen, können sich Beschäftigte in mehreren Branchen über deutlich höhere Zuwendungen freuen. Allerdings sind die tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen im Hinblick auf das Urlaubsgeld sehr verschieden. In der Stahlbranche oder auch in Teilen der Energiewirtschaft gibt es keine gesonderte Finanzspritze für den Urlaub, ebenso nicht im öffentlichen Dienst. Hier erfolgen jährlich entsprechende Zuwendungen in der Regel durch eine Sonderzahlung zum Jahresende. Auch die Deutsche Bahn AG als großer Arbeitgeber hat eine Art „Feriengeld“ in das Jahrestabellenentgelt integriert.