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Nießbrauchdepot spart Steuern bei Erbschaften

Nach Schätzungen des DIW Berlin wird derzeit jedes Jahr die enorme Summe von 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt. Das weckt Begehrlichkeiten von vielen Seiten.

So liegt Deutschland bei der Erbschaftssteuer im internationalen Vergleich bei der Steuerbelastung im Mittelfeld. Der Beitrag der Erbschaftssteuer zur Staatsfinanzierung ist mit nur 8,5 Milliarden Euro vergleichsweise moderat. Wie lange das noch so bleibt, sei dahingestellt. In den letzten Jahren gab es immer wieder Bestrebungen, die Steuerquote auf Erbschaften zu erhöhen.

Bis in die 80er Jahre hinein spielten Erbschaften im Nachkriegsdeutschland keine Rolle. Viele Vermögenswerte waren durch den Krieg zerstört und mussten durch die erste Nachkriegsgeneration erst wieder aufgebaut werden. Mittlerweile wird allerdings immer mehr Vermögen an die nächste Generation weitergegeben. Ein immer größerer Anteil des Vermögens wird nicht durch eigener Hände Arbeit aufgebaut, sondern vererbt oder verschenkt. In den zurückliegenden zehn Jahren ist die Höhe der durchschnittlichen Erbschaft von 72.000 auf 85.000 Euro gestiegen. Dabei können sich zwei Drittel der Deutschen über eine Erbschaft von mehr als 100.000 Euro freuen, für sechs Prozent der Erben übersteigt der Wert des Nachlasses bereits eine Viertelmillion Euro. Bei kleineren Vermögen reichen die derzeitigen Freibeträge – Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro – vermutlich noch aus. Aber sobald Immobilien ins Spiel kommen, ist die Grenze der Freibeträge schnell erreicht.

Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre

Spätestens dann sollte man sich rechtzeitig über die Vermögensweitergabe Gedanken machen. Wer zeitig plant, kann bei Erbschaften und Schenkungen durch den richtigen Einsatz der Freibeträge viel Geld sparen. Leider schieben viele Familien das Thema Vermögensübertragung viel zu lange vor sich her. Das ist schade, denn es lässt sich steuerlich sehr viel gestalten, wenn man rechtzeitig mit der Planung beginnt. Die Freibeträge gelten für alle Erbschaften und Schenkungen innerhalb von zehn Jahren. Danach stehen sie erneut zur Verfügung. Begüterte Familien können so große Beträge steuerfrei an die nächste Generation weiterreichen.

Nießbrauch bei Immobilien weit verbreitet

Ein besonderer Weg der Vermögensübertragung ist der Nießbrauch. Der interessante Nebeneffekt dabei: die abgebende Generation behält die Kontrolle über das Vermögen. Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzung einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Möglich ist ein Nießbrauch zum Beispiel an einem Unternehmen, an Wertpapieren, an Kapitalbeteiligungen und an Grundstücken. Der Nießbrauch an einer Immobilie ist in der Praxis der häufigste Fall.

Weniger Schenkungsteuer

Eltern schenken ihren Kindern zu Lebzeiten ihre Immobilie. So kann der Schenkende das Haus zum Beispiel an seine Kinder notariell überschreiben, sich aber gleichzeitig das Recht einräumen lassen, die Immobilie selbst weiter zu nutzen. Dazu kann er sich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen oder ein Nießbrauchrecht, durch das ihm bei einer vermieteten Immobilie die Mieteinnahmen zufließen. Beim Nießbrauchrecht allerdings ist der Schenkende auch für die mit der Immobilie entstehenden Kosten verantwortlich. Wegen der Schenkung und Eigentumsübertragung wird Schenkungsteuer fällig. Dabei muss das Finanzamt aber den Wert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abziehen. Der Wert ergibt sich aus einer speziellen Formel, die sich unter anderem an der Sterbetafel orientiert, wobei das Alter des Schenkenden und die zu erwartende Lebensdauer eine Rolle spielen. Dadurch fällt im Ergebnis weniger Schenkungsteuer an.

Nießbrauchdepot für die Übertragung von Wertpapieren

Bei Wertpapieren gibt es ein vergleichbares Modell. Es nennt sich Nießbrauchdepot und funktioniert im Prinzip ähnlich. Der Schenkende behält sich die lebenslange Nutzung der Erträge aus dem Wertpapierdepot vor. Das Eigentum am Depot geht sofort an den Beschenkten über. Da der Schenkende die Erträge wie Dividenden oder Zinsen erhält, reduziert sich auch der zu versteuernde Wert des übertragenen Vermögens. Idealerweise findet die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt statt, zu dem die statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Außerdem können dann die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge wiederholt genutzt werden. Damit lassen sich größere Vermögen steuersparend übertragen. Eine schnelle Berechnung lässt sich hier vornehmen.

Geschenkt ist geschenkt, aber…

Allerdings sollten beide Seiten einen einfachen Schenkungsvertrag aufsetzen lassen, damit später keine Konflikte oder Missverständnisse zwischen Schenkendem und Beschenktem entstehen. Grundsätzlich gilt, geschenkt ist geschenkt. Allerdings ist es möglich und durchaus sinnvoll, auch in Schenkungsverträgen Widerrufsrechte zu verankern. Sie schützen vor ungünstigen Konstellationen wie etwa das Vorversterben des Beschenkten oder eine Drogen- oder Spielsucht des Beschenkten. Der Schenker kann so die Vermögensübertragung widerrufen und das Depot zurückverlangen.


Gastautor Markus Richert ist CFP® und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.