Website-Icon DIA Altersvorsorge

Investmentpolice und Nießbrauch im Steuer-Doppel

Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt sind geeignet, die Schenkungsteuer zu senken. Das hat sich herumgesprochen.

Zwei Gründe sprechen dafür, beim Nießbrauch mit Wertpapieren die Gestaltung über eine Investmentpolice umzusetzen, um die steuerlichen Möglichkeiten vollständig auszunutzen. Die Ersparnis der Abgeltungsteuer des Wertpapierdepots bewirkt der Nießbrauch bei einer Bank nämlich nicht .

Auf den ersten Blick scheint es eine unnötige Verkomplizierung zu sein. Die Wertpapiere, die weitergegeben werden sollen, liegen ohnehin schon in einem Depot. Warum sollte man für den Nießbrauch dieses Depot noch mit einer Investmentpolice kombinieren? Die Antwort ist simpel: wenn schon Steuern optimieren, dann höchstmöglich und vollständig. Zwei zusätzliche Effekte aus dem steuerlichen Rahmen einer Investmentpolice sorgen dafür, dass am Ende mehr Vermögen in der Familienkasse verbleibt.

Höhere Ersparnis bei der Schenkungsteuer. Die entscheidende Frage für die Höhe der Schenkungsteuer ist, wie hoch der Abzug für den Nießbrauch ausfällt. Das hängt zum einen vom Alter des Schenkers ab. Daran lässt sich nichts ändern. Zum anderen davon, welche Erträge in Zukunft voraussichtlich anfallen. Beim klassischen Immobiliennießbrauch gibt es die Mieteinkünfte der letzten Jahre, an denen sich die Finanzämter orientieren. Eine solche Größe fehlt bei einer Investmentpolice, wenn sie neu abgeschlossen wird. Für diese Fälle gestattet der Gesetzgeber, den Maximalabzug von ca. 5,38 Prozent jährlich vorzunehmen.

Bei einem direkten Depotnießbrauch hingegen sind die ordentlichen Erträge zum Beispiel aus Zinsen und Dividenden der Vergangenheit der ausschlaggebende Faktor. Diese werden – Kursgewinne gehören nicht dazu – in den letzten Jahren deutlich geringer ausgefallen sein als die genannten 5,38 Prozent. Haben sie etwa nur die Hälfte erreicht, so kann mit einer Investmentpolice doppelt so viel Vermögen schenkungsteuerfrei an die nächste Generation übertragen werden.

Steuerfreie Auszahlung der Kursgewinne

Keine Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne. Analog zu Wertsteigerungen der Immobilie stehen die Kursgewinne grundsätzlich dem Beschenkten zu. Sie werden deshalb nicht an den Nießbraucher (Schenker) ausgeschüttet. Nach dem Einkommensteuergesetz bleiben die Kursgewinne während der Laufzeit der Investmentpolice steuerfrei. Kursgewinne im Wertpapierdepot unterliegen demgegenüber der Abgeltungsteuer. Der Clou: mit einer Investmentpolice bleiben diese Kursgewinne für den Beschenkten steuerfrei, weil die Auszahlung im Todesfall des Schenkers erfolgt. Der Nießbrauch wird üblicherweise bis zum Tod vereinbart. Da ist es fast schon sträflich, die steuerfreie Auszahlung einer Investmentpolice im gleichen Fall nicht zu nutzen. Bei rechtzeitiger Erbschaftsplanung mit Nießbrauch können Depot und Vermögensverwaltung damit viele Jahre lang abgeltungsteuerfrei gemacht werden.

Die Eine-Million-Frage

Ein Beispiel dafür, die Kosten der Investmentpolice sind dabei berücksichtigt: Ein 65jähriger schenkt eine Million Euro an den Sohn gegen Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs. Der für die Investmentpolice mögliche Nießbrauchsabzug beträgt 62 Prozent. Steuerpflichtig blieben demnach 380.000 Euro. Diese liegen innerhalb des Schenkungsteuer-Freibetrags des Sohnes. Die Million wechselt damit komplett steuerfrei an die nächste Generation. Nehmen wir an, der Vater lebt noch 25 Jahre und jährlich werden 3,5 Prozent Kursgewinne erwirtschaftet. Die eingesparte Abgeltungsteuer durch die steuerfreie Todesfallzahlung aus der Investmentpolice beträgt dann ca. 240.000 Euro. Im Vergleich zum reinen Depotnießbrauch, rechnet man die eingesparte Schenkungsteuer noch hinzu, kommt man auf einen Mehr im Familienvermögen von mehr als 300.000 Euro und das unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten.


Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und als B2B-Partner von Vermögensverwaltern und Versicherern seit 20 Jahren Spezialist für Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.