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Mit einer Stiftung das Lebenswerk bewahren

Nicht nur über ein Testament lässt sich der finanzielle Nachlass regeln. Erblasser, die sicher gehen wollen, dass ihr Vermögen zusammengehalten wird, können mit einer Stiftung noch weit über den Tod hinaus Vorkehrungen treffen.

Stiftungen haben den Ruf, ein wunderbares Steuersparmodell für Reiche zu sein. Tatsächlich ist das aber meist nicht der Hauptzweck. Oft möchten die Stifter einfach mit ihrem Vermögen noch etwas Gutes bewirken und sich so ein positives Denkmal schaffen.

Gar nicht so selten geht es aber auch darum, das eigene Lebenswerk, wie etwa ein Familienunternehmen oder einen Immobilienbestand, vor der Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten oder späteren Scheidungen der Nachkommen zu schützen. Will ein Erblasser sicherstellen, dass ein aufgebautes Vermögen über die nächsten Generationen erhalten bleibt, kann die Errichtung einer privatnützigen Stiftung der richtige Weg sein. Aber wie funktioniert so etwas?

Versorgung der Nachkommen

Im Prinzip funktioniert das nicht anders als bei der bekannteren gemeinnützigen Stiftung. Der Gründer bringt sein Kapital ein und bestimmt, für welche Ziele es aufgebraucht oder die Erträge genutzt werden sollen. „Eine Familienstiftung dient in erster Linie der langfristigen finanziellen Absicherung der Familie über Generationen hinweg“, erklärt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart. Der große Vorteil dieser Lösung aus Sicht des Stifters ist es, dass die Nachkommen nicht Eigentümer werden. Das Vermögen gehört auch im Erbfall weiter der Stiftung. Das kann, gerade bei einer Gründung im Ausland, wie etwa Liechtenstein, steuerliche Vorteile bringen. Aber die Hauptmotivation dürfte wohl in vielen Fällen eine andere sein. Dass Erben weder einzelne Teile davon verkaufen noch allein Entscheidungen über die Verwendung treffen oder in einer Erbengemeinschaft die anderen zum Verkauf zwingen können. Noch dazu lässt sich eine Stiftung im Prinzip relativ einfach gründen.

Hilfe bei der Stiftungsgründung

Dazu braucht es hierzulande eigentlich nur ausreichend Kapital, eine Satzung und die Anerkennung durch die im jeweiligen Bundesland zuständige Stiftungsbehörde. Allerdings ist es wenig empfehlenswert, auf eigene Faust loszulegen, vorschnelle Entschlüsse zu fassen oder einfach Satzungsvorlagen aus dem Internet zu verwenden. Ohne gute Beratung entstehen sonst schnell Fehler, die nur schwer zu heilen sind. Auch steuerrechtlich gilt es einiges bei der Familienstiftung zu beachten. Gerade dann, wenn Lösungen im Ausland im Spiel sind. „Zwingend notwendig erachten wir einen Steuerberater, der sich auch mit Gestaltungslösungen auskennt, sowie einen Anwalt bzw. Treuhänder für das Juristische und einen Vermögensverwalter, der die künftige Bewirtschaftung des Vermögens übernimmt“, sagt Andreas Glogger. Eine gemeinsame Abstimmung unter allen Beteiligten ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Familienstiftung. Aber dieses Instrument hat noch eine weitere Hürde: Die Vermögenshöhe.

Kein Allheilmittel für Jedermann

Eine eigene Stiftung braucht auch eine Verwaltung und das verursacht Kosten. Je kleiner der Kapitalstock ist, desto höher ist in der Regel der dafür benötigte Anteil. Soll genug für den Stiftungszweck übrigbleiben, gilt deswegen ein siebenstelliger Betrag als Voraussetzung für eine eigenständige Organisation, die überwiegend aus den Vermögenserträgen wirken soll. Dass dabei nur in risikoarmen Anlageformen angelegt werden darf, ist bei Familienstiftungen kein Thema. „Über die Satzung ist hier auch eine Aktienquote von 100 Prozent umsetzbar und wenn der Stifter es so festlegt, kann das Vermögen in jede beliebige Wertpapierform oder zum Beispiel auch Kryptowährungen fließen“, sagt Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Meerbusch.

Vermögensübergänge können aber nicht nur durch eine Familienstiftung für Millionäre gut und steuerlich günstig vorbereitet werden. „Es gibt hier für jeden passende Optionen, aber es ist wichtig, damit nicht zu lange abzuwarten, sich rechtzeitig fachlich versierten Rat einzuholen und Entscheidungen offen zu kommunizieren, um Streit möglichst zu vermeiden“, rät Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner.