Vielen Großeltern ist es ein Bedürfnis, zu Lebzeiten für die Enkel vorzusorgen. Aber gelangen größere Vermögenswerte in unerfahrene Hände, birgt das Gefahren.
Mit dem 99/1- Modell kann dabei kontrolliert geschenkt werden. Ein weiterer Vorteil: Die Schenkung erfolgt abgeltungssteuerfrei.
Ein Prozent des Vermögens bleibt bei den Großeltern
Damit Kapital nicht für kurzfristigen Konsum ausgegeben wird, können Anwälte vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge erstellen. Diese Verträge stellen sicher, dass eventuelle Verfügungen der Beschenkten nur in Absprache mit den Großeltern erfolgen. Aber es gibt dafür auch eine deutlich elegantere Möglichkeit: Der Abschluss einer fondsbasierten Versicherungsstruktur, bei der ein oder beide Großelternteile Vertragsinhaber sind. Diese Police überträgt sich dann zu 99 Prozent an das Enkelkind, aber ein Prozent gehört weiter den Schenkenden.
Steuerfreie Auszahlung an das Enkelkind durch 99/1-Modell
Das hat den bedeutenden Vorteil, dass die Großeltern eine „Sperrminorität“ haben. Das heißt, Verfügungen und Kündigungen erfolgen nur einstimmig. Ein Enkelkind kann also trotz 99 Prozent Quote nicht einfach einen Teil entnehmen oder den ganzen Vertrag auflösen, um an das Geld zu kommen. Im Erbfall kann diese „Sperrminorität“ an die Eltern übertragen werden, wenn eine besonders lange Kontrolle gewünscht wird oder das Enkelkind erhält direkt das fehlende Prozent. Erst dann kann es über das Vermögen frei verfügen. Der besondere Clou bei dieser Konstruktion: Während der Vertragslaufzeit sammeln sich sämtliche Erträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer an und im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei. Ein 99/1-Modell ist die ideale Basis für einen Vermögensaufbau der nächsten Generationen.
Wie Stefan Brähler. Er ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.