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Ein Sparplan in der Schultüte

Kinder haben oft große Wünsche und mit den Jahren werden diese meist noch größer. Egal, ob der Führerschein, das erste Auto oder ein Studium, all das kostet in der Zukunft viel Geld. Viele Eltern wollen daher für den Nachwuchs schon in jungen Jahren etwas auf die Seite legen.

Die wichtigsten Fragen, die sich Eltern bei der Geldanlage für ihre Kinder stellen sollten, lauten: Wie sicher soll das Geld angelegt sein? Wie lange soll der Anlagehorizont sein? Außerdem müssen sie überlegen, ob sie einen Einmalbetrag anlegen oder regelmäßig in einen Sparplan einzahlen wollen, ob zwischenzeitliche Abhebungen möglich sein sollen und ob die Anlage auf den Namen des Kindes oder den der Eltern lauten soll. Von den Antworten hängt auch die Form der Rücklage ab.

Banksparpläne. Wer regelmäßig sparen will, kann einen Banksparplan wählen. Bei den meisten Instituten sind auch geringe Sparraten wie 25 Euro pro Monat möglich. Diese Sparraten können in der Regel problemlos erhöht, gesenkt oder auch ausgesetzt werden. Ansparpläne sind grundsätzlich eine verhältnismäßig sichere Variante, um Vermögen aufzubauen. Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich für den Fall geschützt, dass die Bank Insolvenz anmeldet. Deshalb macht es Sinn, eine Bank zu wählen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Die Angebote der Banken sehen sehr unterschiedlich aus. Man sollte daher prüfen, ob der Zins variabel oder fest vereinbart ist und wann die Zinsen gezahlt werden, auch unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls ein Bonuszins gezahlt wird, der zur Grundverzinsung dazukommt.

Langfristiges Sparen in Aktien zahlt sich aus

Fondssparpläne. Wenn die Laufzeit noch mindestens zehn Jahre betragen kann, kommen auch Fondssparpläne in Betracht, zum Beispiel in Form eines ETF-Sparplans. ETF sind kostengünstige Fonds, die einen Index wie den DAX oder den MSCI World nachbilden. Mit einem Fondssparplan können Anleger die Renditechancen der Aktienmärkte nutzen. Zahlen des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zeigen, dass sich in den vergangenen 50 Jahren breit gestreutes, langfristiges und regelmäßiges Sparen in Aktien ausgezahlt hat. Bei einer Spardauer von 20 Jahren ist so eine Rendite von durchschnittlich acht Prozent im Jahr möglich.

Gleichwohl bleibt das Risiko, dass die Aktienkurse auch sinken können. Fondssparpläne sind daher nur für Anleger geeignet, die auch bei zeitweiligen Kursrückgängen noch gut schlafen können. Vier bis fünf Jahre vor dem Start der Ausbildung oder des Studiums sollten die Eltern prüfen, ob mit dem angesparten Geld bereits Gewinne gemacht wurden. Dann kann man darüber nachdenken, diese zu realisieren und Teile davon in weniger schwankungsanfällige Anlagen umzuschichten.

Auf wessen Name sollte das Sparkonto lauten?

Tages- oder Festgeldkonten. Tagesgeldkonten sind sinnvoll, um Gelder flexibel zu parken, an die man jederzeit rankommt, sowie für einmalige Geldgeschenke oder aufgelaufene Gewinnen aus Fondssparplänen. Wer sich für einen längeren Zeitraum binden kann, kann höherverzinsliche Festgeldkonten wählen.

Weniger geeignet als Sparanlage für Kinder sind Bausparverträge. Schließlich können die Eltern heute noch nicht abschätzen, ob die Kinder überhaupt einmal ein Eigenheim wollen. Bei der Frage, auf welchen Namen das Geld angespart werden soll – auf den der Eltern oder den der Kinder – gibt es unterschiedliche Meinungen. Legen die Eltern das Geld in ihrem Namen und nicht im Namen des Kindes an, behalten sie volle Verfügungsgewalt und können, wenn das Kind volljährig wird, später immer noch entscheiden, was mit dem angelegten Betrag passieren soll. Eine spätere Übertragung auf das Kind unterliegt aber gegebenenfalls der Schenkungsteuer, wobei es da hohe Freibeträge gibt.

Läuft der Sparplan auf den Namen des Kindes, kann dies steuerliche Vorteile bringen, da das Kind einen eigenen Freistellungsbetrag sowie Grundfreibetrag besitzt. Allerdings kann bei Erreichen bestimmter Einkommensgrenzen bzw. Einkünfte des Kindes das Recht auf Kindergeld oder auf die beitragsfreie Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen.


Gastautor Dr. Marc-Oliver Lux von Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.