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Was macht die Inflation mit der Betriebsrente?

Die anhaltende Inflation in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer, Unternehmer und Rentner sind gleichermaßen betroffen und müssen sich auf steigende Kosten einstellen.

In der Handelsbilanz werden die Rückstellungen der Unternehmen aufgrund der Lohn-Preis-Spirale, die wegen der Inflation entsteht, sowie verschiedener Rentenanpassungen wahrscheinlich deutlich ansteigen. Dies könnte zu einer noch größeren Kluft zwischen Steuer- und Handelsbilanz führen.

Um die Verbindlichkeiten für Langlebigkeitsrisiken und andere Verpflichtungen zu reduzieren, setzen die Unternehmen vermehrt auf verschiedene Arten von Kapitalleistungsplänen wie Direktzusagen oder Unterstützungskassen. Die Versicherer haben begonnen, neue Generationen mit reduzierten Beitragsgarantien zusammen mit einem höheren Anteil von Aktienfondsanlagen anzubieten. Beitragszusagen mit Mindestleistung hingegen werden zunehmend zu einer Erscheinung der Vergangenheit.

Für Arbeitnehmer bedeutet Inflation in erster Linie, dass ihr Geld an Kaufkraft verliert. Das wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen, erhöhen sich auch die Kosten für ausreichende Versorgungsleistungen im Alter. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Altersvorsorge regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Auch mit Investitionen in ETF oder Fonds können Altersvorsorgesparer auf die Inflation reagieren. Dabei besteht zwar ein höheres Risiko, allerdings können sie auch eine höhere Rendite liefern.

Dynamik bei der Entgeltumwandlung hilft

Beim Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung wird empfohlen, eine angemessene Dynamik einzurichten, die vor den Auswirkungen der Inflation schützen kann. Noch wirksamer jedoch sind die Effekte, die durch die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben in Verbindung mit einer geringeren Besteuerung bei der Auszahlung im Rentenalter entstehen. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber mehr Mittel zur Verfügung stellt, als gesetzlich im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschrieben.

Gesetz verlangt Anpassung von Betriebsrenten

Rentner sind besonders stark von Inflation betroffen, da sie ausschließlich auf die Einkommen aus der Altersvorsorge und den Rentensystemen angewiesen sind. Wenn Inflation auftritt, wird das Einkommen immer weniger wert. Trotz der Anpassungsprüfpflicht nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können Rentnerinnen und Rentner einen realen Kaufkraftverlust erleiden, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten nur mit einem Prozent pro Jahr anpasst, wie in § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG vorgesehen.

Pensionszusagen aus Direktversicherungen oder Pensionskassen sind zudem nach § 16 (3) unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Aber es müssen ausreichende Überschüsse vorhanden sein, damit die Leistungen steigen und mögliche Verluste aufgrund hoher Inflationsraten ausgeglichen werden können. Außerdem: Rentnerinnen und Rentner von insolventen Arbeitgebern erhalten nicht den vollen Wert der Betriebsrente. Da der Pensionssicherungsverein nur den Nominalwert schützt, erleiden sie einen Kaufkraftschwund.

Realverluste sind beträchtlich

Schätzungen zeigen, dass eine Inflationsrate von zwei Prozent pro Jahr die Rentenleistungen um fast ein Drittel reduziert, wenn das Geld während der Sparperiode auf einem Sparbuch oder bei einer niedrigverzinsten Versicherung angelegt wurde. Eine hohe Inflationsrate kann somit zu erheblichen Rentenverlusten führen und die finanzielle Sicherheit im Alter gefährden.

Insgesamt haben Arbeitnehmer, Unternehmer und Rentner dennoch verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Inflation vorzubereiten. Die Wahl der Maßnahmen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab – wie Alter, finanzielle Situation und Risikobereitschaft. Eine regelmäßige Überprüfung der Altersvorsorge, Anpassungen bei der Unternehmensausrichtung und eine diversifizierte Anlagestrategie können jedoch dazu beitragen, die Auswirkungen der Inflation auf die betriebliche Altersversorgung zu minimieren.


Gastautor André Disselkamp ist einer der beiden Gründer und Geschäftsführer der Finsurancy – Finance & Insurance UG, die mit der Online-Plattform Insurancy Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersversorgung anbietet.