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Sicherheit jenseits von Garantien, aber mit Chancen

Über die Probleme, die sich bei der Riester-Rente und deren Beitragsgarantie wegen der Niedrigstzinsen ergeben, wird viel diskutiert. Die betriebliche Altersversorgung hat ähnliche Sorgen. Die stehen aber weniger im Fokus der Öffentlichkeit.

Daher hat die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) anlässlich ihrer diesjährigen Jahrestagung noch einmal eindringlich auf die aktuelle Situation und die Schwierigkeiten mit den Garantien aufmerksam gemacht.

So wie bei der Riester-Rente gibt es seit einiger Zeit auch unter den Akteuren in der betrieblichen Altersversorgung heftige Forderungen, die gewohnten Garantien auf den Prüfstand zu stellen. Das wird aber oft als Verschlechterung des Status quo angesehen. Mit diesem Vorurteil will die aba aufräumen. „Die Absenkung von Mindestgarantien, die Renditechancen überhaupt erst ermöglicht, darf nicht mit Leistungssenkungen gleichgesetzt werden. Das ist sachlich falsch und für die zu Versorgenden die völlig falsche Botschaft“, erklärte aba-Vorsitzender Dr. Georg Thurnes im Rahmen der digitalen aba-Jahrestagung 2021.

Herber Schlag für die bAV in Kleinbetrieben

In Betriebsrenten-Kollektiven sei Sicherheit auch jenseits von Garantien, aber dafür mit Chancen darstellbar. „Die anstehende Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent kann und muss daher verbunden werden mit einer gleichzeitigen Absenkung der Garantieforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung,“ forderte Thurnes.  Andernfalls stehe den Unternehmen ab 2022 keine risikoarme Form der Betriebsrentenzusagen mehr zur Verfügung. „Ziel muss es sein, dass die Beitragszusage mit Mindestleistung auch 2022 noch nutzbar ist.“ Gerade für die dringend notwendige Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung bei Klein- und Mittelunternehmen sei dies sonst ein herber Schlag.

Mutige Sozialpartner gewünscht

„Das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die staatlich verwaltete Sparfonds oder Staatsfonds propagieren. Statt solchen Modellen Vorschub zu leisten, muss das Motto lauten: Betriebsrenten statt staatlicher Sparfonds“, betonte Thurnes. In dem Zusammenhang habe er zwei Wünsche. Zum einen mutige Sozialpartner, die ihren Arbeitnehmern zu kostengünstigen, ertragreichen und sehr sicheren Betriebsrenten mit einer durchdachten Leistungsphase verhelfen. Zum anderen einen Gesetzgeber, der solche Modelle auch dort zulässt, wo Betriebe es möchten, aber mangels Geltungsbereichs entsprechender Tarifverträge nicht können oder wegen noch bestehender Rechtsunsicherheiten nicht wagen.

Damit beschreibt er den wenig zufriedenstellenden Zustand beim sogenannten Sozialpartnermodell, einer Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung, bei der keine Garantien enthalten sind. Nach der geltenden Gesetzeslage ist es nur den Tarifpartnern erlaubt, solche Modelle zu vereinbaren. Sie kommen damit aber nur äußerst langsam voran.