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Pensionszusagen als Hemmschuh beim Verkauf?

38.000 Unternehmen gehen in Deutschland jährlich an einen Nachfolger über. Bestehende Pensionszusagen werden dabei oft erst während des Übergangs genauer geprüft.

Zu den wichtigsten Fragen bei der Unternehmensübergabe gehört die nach dem Unternehmenswert und dem sich daraus ergebenden Kaufpreis. Die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer sind häufig sehr unterschiedlich. „Ein entscheidender Posten dabei: die Pensionsverpflichtungen“, betont Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial. Der bisherige Unternehmer möchte die bAV der Mitarbeiter sowie seine Pensionszusagen unabhängig vom künftigen Schicksal der Firma gesichert sehen.

Der Käufer dagegen wünscht ein Unternehmen möglichst ohne diese betriebsfremden Risiken. Bei Pensionszusagen sind dies zum Beispiel die Langlebigkeit der Versorgungsberechtigten, die Zinssituation am Kapitalmarkt und auch die Inflation. „Dazu kommen mögliche Deckungslücken durch eine unzureichende Finanzierung beziehungsweise Risikovorsorge“, ergänzt der Longial-Experte. Bei der familiären Nachfolge können Pensionsverpflichtungen ebenfalls einen Hemmschuh darstellen. Die Kinder wollen entlastet, die Pensionszahlungen des familiären Vorgängers müssen jedoch sichergestellt sein.

Rechtzeitige Prüfung der Verpflichtungen

Bereits vor Beginn der Überlegungen zum Verkauf oder zur familieninternen Nachfolge sollten Verpflichtungen aus betrieblichen Versorgungswerken und Pensionsverpflichtungen auch für ehemalige Geschäftsführer und Gesellschafter geprüft werden. Entsprechen die Regelungen der aktuellen Rechtslage? Gibt es offene Fragen mit Betriebsrat oder Versorgungsberechtigten zu klären? Sind die Pensionsverpflichtungen vollständig beziehungsweise im gewünschten Umfang ausfinanziert? Hoppstädter informiert dazu: „Für Pensionsverpflichtungen gibt das jährliche versicherungsmathematische Gutachten, mit dem die Auswirkungen für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens ermittelt werden, erste Hinweise. Darauf lassen sich Konzepte und Handlungsalternativen aufbauen.“

Drei Lösungen bieten sich an

Bei einem Verzicht auf Teile der zugesagten Versorgungsleistungen dürfen keine Fehler unterlaufen. Diese können ansonsten für den Versorgungsberechtigten zu gravierenden steuerlichen Belastungen führen. „Wenn man sich aber an die Spielregeln der Finanzverwaltung hält, ist das eine einfache und schnell umsetzbare Option“, so der Longial-Experte. Für Auslagerung und Ausfinanzierung bedarf es meist mehr Zeit und vor allem Liquidität des Unternehmens. „Die Auslagerung bringt aber neben der unmittelbaren Entlastung der Bilanz und der GuV häufig auch Vorteile bei der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer mit sich und führt regelmäßig zu einer Steigerung des Unternehmenswertes. Das wirkt sich in der Regel auch auf den Kaufpreis des Unternehmens aus“, erläutert Hoppstädter.