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Matching-Modelle stärken Betriebsrente

Die Kombination aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag liegt in der betrieblichen Altersversorgung stark im Trend. Einen Überblick über die verschiedenen Varianten dieser sogenannten Matching-Modelle gibt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial.

Bei Matching-Modellen finanzieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einen Versorgungsplan. Solch ein Plan legt fest, wer wie viel zur bAV beiträgt.

Bei der Ausgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste Form der Mischfinanzierung ist die Weitergabe des im Betriebsrentenstärkungsgesetz bei versicherungsförmigen Durchführungswegen gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz. „Allerdings wird die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Zuschusses von den Mitarbeitern wohl kaum als wertschätzend wahrgenommen“, so Michael Hoppstädter. Er ergänzt: „Zur Stärkung der Mitarbeiterbindung, Motivation sowie Identifikation mit der Firma lohnt es sich daher, bei der Ausgestaltung mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe umzusetzen.“

Dafür nennt Hoppstädter beispielhaft drei Varianten für Matching-Modelle.

Modell 1: Der Arbeitgeberzuschuss erfolgt in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes der Entgeltumwandlung, gegebenenfalls bis zu einem Höchstbetrag. „Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen eine Entgeltumwandlung, erhält er auch keinen Arbeitgeberbeitrag“, erläutert der Longial-Geschäftsführer.

Modell 2: Der Arbeitgeber führt ein Versorgungssystem mit einem Sockel- und einem Zusatzbaustein ein. Der Sockelbaustein ist eine reine Arbeitgeberleistung, die der Arbeitgeber unabhängig von einer Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers gewährt. Der Zusatzbaustein wird als „Matching Contribution“ analog zu Modell 1 gestaltet.

Modell 3: Das bAV-Versorgungswerk bezieht Unternehmensziele ein. Dabei kommt zum Arbeitgebersockelbetrag und zur Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss eine Bonusstufe. Sie hängt von der Erfüllung bestimmter Unternehmensziele ab. Das können beispielsweise der Gewinn, der Umsatz oder Kostenquoten sein. Allerdings sei das Kriterium für das Erreichen des Bonus so festzulegen, dass jeder Versorgungsberechtigte möglichst einfach nachvollziehen kann, ob das Ziel erreicht wurde, empfiehlt Hoppstädter.

Kombination mit Geringverdienerförderung

Im Übrigen lässt sich auch die Geringverdienerförderung nach § 100 Einkommensteuergesetz mit Matching-Modellen kombinieren. „Das Bundesfinanzministerium hat einer entsprechenden Kombination bereits im vergangenen Jahr im Hinblick auf solche Modelle zugestimmt, bei denen ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag aufgewendet wird“, erläutert der Longial-Geschäftsführer. Hingegen fallen Arbeitgeberbeiträge, die aufgrund der ersparten Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend zu leisten sind, nicht unter eine Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz.

Imagegewinn und wirtschaftliche Vorteile

Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen finanzieren die bAV als „Matching Contribution“. So zeigt die Praxis, dass solche Modelle von Mitarbeitern stärker angenommen werden als Modelle der reinen Entgeltumwandlung. Dazu kommt, dass ein sozial engagierter Arbeitgeber, der auch bei der Altersvorsorge der Belegschaft seine Fürsorgepflicht wahrnimmt, heute vielen Arbeitnehmern oft mehr wert ist als ein höheres Gehalt. Doch neben dem Imagegewinn sprechen auch wirtschaftliche Vorteile dafür.

Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten

„Mit Matching-Modellen gewinnen alle Beteiligten“, resümiert Hoppstädter. Damit betreibt der Arbeitnehmer aktive Altersvorsorge. Durch die Beiträge des Arbeitgebers erzielt er einen Wirkungsgrad seines Beitrages, den es in keiner anderen Form der Altersvorsorge gibt. Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten, denn die fallen bei Arbeitgeberbeiträgen zur bAV nicht an. Aber viel wichtiger – Mitarbeiterbindung, Identifikation und Motivation der Mitarbeiter sowie Imagegewinn sind noch viel wertvoller.