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Höhere Anwartschaften in großen Unternehmen

Die Höhe der Anwartschaften aus einem Vorsorgevertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist von zahlreichen Faktoren abhängig: Branche, Geschlecht, Alter.

Doch nicht zuletzt bestimmt auch die Größe des Unternehmens, gemessen an seiner Beschäftigtenzahl, die durchschnittliche Höhe erworbener bAV-Anwartschaften. Darauf verweist der Forschungsbericht „Zur Verbreitung der Altersvorsorge 2011“ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, durchgeführt von TNS Infratest Sozialforschung.

Der Bericht untersucht dafür unterschiedliche Unternehmensgrößen, angefangen von Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern bis hin zu den großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Einbezogen in die Untersuchung wurden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen 25 und 65 Jahren mit einer bAV-Jahresmitteilung.

Für die Studie herangezogen wurden sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Dienstes. Bei letzterem wurden allerdings entsprechende Zusatzversorgungen (ZÖD) nicht berücksichtigt.

Die Größe des Unternehmens hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der bisher erworbenen bAV- Anwartschaften. Von Größenklasse zu Größenklasse steigt die durchschnittliche Anwartschaftshöhe und zwar von 138 Euro (insgesamt) bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern bis hin zu 337 Euro bei Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten. Parallel dazu legt auch die Differenz zwischen den entsprechenden bAV-Anwartschaften von Männern gegenüber Frauen deutlich zu. In der letzten Größenklasse beträgt dieser Unterschied in der erwarteten monatlichen Rentenleistung aus einer Betriebsrente zwischen Männern und Frauen bereits 180 Euro.


Forschungsbericht „Zur Verbreitung der Altersvorsorge 2011“, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von TNS Infratest Sozialforschung angefertigt wurde.