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Frist für Deutschen bAV-Preis verlängert

Die Bewerbungsfrist für den Deutschen bAV-Preis, der vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) gefördert wird, läuft nach einer Verlängerung nun noch bis zum 12. Januar 2018.

Damit erhalten Unternehmen in der fünften Runde dieses Preises noch einen zusätzlichen Monat Gelegenheit, zukunftsweisende Projekte in der betrieblichen Altersversorgung für den Wettbewerb einzureichen.

Den Preis gibt es in zwei Kategorien: für Großunternehmen sowie für kleinere und mittlere Firmen. Gesucht werden innovative Modelle in den Bereichen Plangestaltung, Finanz- und Risikomanagement, Administration und Kommunikation. Die Verleihung findet am 20. Februar 2018 in Berlin anlässlich des Kongresses „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ statt.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge begleitet den Ausscheid seit seinem Start im Jahr 2013 und entsendet von Beginn an ein Mitglied in die Fachjury, die über die Vergabe des Preises entscheidet. Initiiert wurde er vom Kongressveranstalter MCC und vom Consultingunternehmen Willis Towers Watson. Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland zu fördern und Best Practice bekannt zu machen. Im Vorjahr erhielt in der Kategorie „Großunternehmen“ neben der Lufthansa auch Thyssen Krupp einen ersten Preis. Das Unternehmen, das eine lange Tradition in der betrieblichen Altersversorgung besitzt, rückt bei der Personalgewinnung neben der Barvergütung erkennbar die anderen Benefits in den Vordergrund. Zu diesem Zweck ist nach den Worten der Personalverantwortlichen eine „bAV zum Anfassen und Ausprobieren“ geschaffen worden.

Betriebliche Vorsorge in großer Breite

In der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ ging der bAV-Preis in diesem Jahr an ECE Projektmanagement. Ausschlaggebend war die große Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen. Seit Beginn des vergangenen Jahres  konnten 95 Prozent der neu ins Unternehmen eingetretenen Arbeitnehmer für die freiwillige Entgeltumwandlung gewonnen werden. Experten und Politiker beschäftigt seit längerem die Frage, wie es gelingt, möglichst viele Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen. Gerade in den unteren Einkommensgruppen sorgen noch zu wenige Beschäftigte zusätzlich mit einer betrieblichen Anwartschaft vor.

Opting-out als wirksamer Hebel

Bei ECE lautete ein Schlüsselwort Opting-out. Es ist ein wesentlicher Hebel mit dem ECE, ein Betreiber und Entwickler von innerstädtischen Shopping-Centern und anderen Spezialimmobilien wie Bürogebäuden oder Logistikzentren, eine weit überdurchschnittliche Beteiligung der Arbeitnehmer erreicht hat. Dabei erhalten neu ins Unternehmen eintretende Personen automatisch einen Betriebsrentenvertrag, in den sie einen kleinen Teil ihres Gehaltes einzahlen. Es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich diesem Verfahren. Mit Opting-out wurden in etlichen anderen Staaten bereits gute Verbreitungsgrade in der betrieblichen Altersversorgung erreicht. Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz verbessert ab dem kommenden Jahr auch in Deutschland die Bedingungen dafür. ECE hat bereits vorher ein interessantes Beispiel geliefert, welches Potenzial Opting-out für die Betriebsrente besitzt.

Weitere Informationen über den Deutschen bAV-Preis sind auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite zu finden (www.deutscher-bav-preis.de). Dort können auch die Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden.